Warum noch nicht abgeschoben?
Wer jemals mit Wiener Behörden zu tun hatte, weiß, das dort in der Regel nicht so gearbeitet wird, dass der Schweiß von der Stirne tropft! Vor Jahren wurden zwei Behörden zu einer zusammengefasst, wozu mir der Vertreter des hiesigen Teils erklärte, dass man Mühe habe, den Vertretern in Wien beizubringen, dass man für eine ganztägige Bezahlung auch ganztägig arbeiten muss! Zur Behebung der jetzigen Bearbeitungsmisere passt auch sehr gut der Spruch: „Eigentlich sollten wir etwas tun, aber Gott sei Dank können wir nichts tun.“ Bei der Bestrafung von Verbrechern ist zu bemerken, dass infolge der verbrecherfreundlichen österreichischen Rechtslage sehr milde vorgegangen und sehr häufig unter die Mindeststrafe gegangen wird. Zu den schweren Verbrechen einzelner Muslime muss wieder einmal in Erinnerung gerufen werden, dass der Koran Taten gegen Andersgläubige (Ungläubige) erlaubt, die hierzulande bis zu lebenslanger Haft führen können, siehe z. B. Sure 12, Vers 191 ff.
DI Dr. Bernd Oesterle, Hard