Unschuldsvermutung

Leserbriefe / 12.10.2021 • 18:47 Uhr

Lassen wir das beiseite – mögen dazu Berufene über Schuld oder Unschuld befinden. Aber, ob z. B. Herr Bundeskanzler das oder jenes ausdrücklich angeschafft hat oder seinerzeit von Mitarbeitern Geschriebenes bzw. Gesagtes aufs Wort bestätigen kann oder nicht – so oder so. Der in dem Milieu herrschende Ton („Chats“, VN vom 8. 10. 21) ist bedenklich genug. Man darf doch feststellen: Mit solchen Leuten umgibt man sich dort, und scheint das nicht zu bemerken (ist man zu sehr mit der Selbstdarstellung beschäftigt?). Angesichts solcher Zustände sollte der einfache Staatsbürger sich nicht einmal ereifern müssen (und stampfen wie das Rumpelstilzchen). Ganz schlicht: Man muss solcher Art Verantwortungsträger nicht dulden, man darf sie ablehnen.

Dr. Helmut Swozilek,

Bregenz