Freihaltefläche
und Nussbäume
Ein vor über 60 Jahren erworbenes Grundstück in Nenzing wurde zu einem wesentlichen Teil, ohne jede Information des Grundeigentümers, in Freihaltefläche umgewidmet. Wie schon viele Jahre zuvor möchten wir Nussbäume auf unserem Grund und Boden pflanzen. Stellt sich die Frage, ob wir für diese Landwirtschaft auch einen Hasen- und Hühnerstall auf dieser genannten Fläche betreiben dürfen. Dann hätten wir ja auch den landwirtschaftlichen Nachweis.
Reinhold Böhler, Frastanz