Weihnachtsgeld für Sobotkas Klavier
Unsere Steuerpflicht beginne erst ab 11.000 Euro, ist ein gut gepflegter Irrtum, gilt aber nur für Selbständige, die Ausgaben und AfA abschreiben dürfen. Für Unselbständige beginnt die Steuerpflicht bei Sonderzahlungen ab 620 Euro, aber keinen Abzugsmöglichkeiten! Diese 6% fixe Steuer wird, wie die Sozialversicherungsbeiträge, einfach abgebucht. Diese uralten Regelungen betreffen Millionen Steuerzahler, widersprechen aber dem Gleichheitsgrundsatz in unserer Verfassung. Bei z.B. 1000 Euro Weihnachtsgeld, werden 60 Euro fixe Steuer abgebucht. Alles in Abrechnungen oder Bescheiden nachzusehen.
Auch der Steuerfreibetrag von 920 Euro entfällt für Einkommen bis 11.000 Euro. Hier treffen sich Anspruch auf Sozialhilfe mit der Steuerpflicht. Für solche „Steuergerechtigkeit“ finde ich keine salonfähige Beschreibung. Solche Kleinigkeiten interessieren keinen unserer Volksvertreter. Mit der Steuer auf 1000 Euro Weihnachtsgeld von 600 Familien kann also die Miete für das vergoldete Klavier unseres Parlaments bezahlt werden. Unser Finanzminister, aus der Heimatgemeinde des Hausverstandes, könnte das ändern, Selbstreinigunskräfte aktivieren, veraltete Steuerpflichten reformieren und mit ermäßigten Steuertarifen für Sonderzahlungen kompensieren. Das wäre Armutsbekämpfung, einfach und zielsicher. Ich bin ein schwer Behinderter, 82 Jahre alt und überhaupt kein Steuerexperte. Funktionäre aller Parteien, kümmert euch um diese Schande! Millionen betroffener Wähler beurteilen euch. Wer jetzt nicht vernünftig reformiert, verliert! – kapiert?
Josef Sutterlüti, Hittisau