Wallner und Tittler Halbwahrheiten zur S-18-CP

Leserbriefe / 06.02.2023 • 18:59 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Für einen scheinbar verpflichtenden, hochrangigen Autobahnanschluss nach St. Margrethen gibt es keinerlei rechtliche Verbindlichkeit durch bilaterale Verträge. Ursprünglich war im Bundesstraßengesetz als Verbindungsort Lauterach vorgeschrieben. Aktuell Dornbirn. Die neue Variante-3.1. bringt keine fixe Kostenabwälzung vom Bund an das Land. In Niederösterreich wurde ein Autobahnbau storniert und diese Geldbeträge für die alternativ errichtete Verkehrsinfrastruktur verwendet. All diese Beschlüsse sind verhandelbar, ebenso die Anschlussstellen. Die geplante 2-spurige Straßenführung der neuen Lustenau-Süd-3.1-Variante, teilweise angrenzend an bestehende Natura-2000-Gebiete, ist viel kürzer und genehmigungstechnisch sicher unproblematischer als die CP-Transitautobahn durchs ganze Lustenauer Ried. „Ein Strich durch die Landschaft, ohne Hirn, eine Sackgasse“. Wie recht er hat, wenn er damit die S-18-CP-Variante meint. Und das seit fast 60 Jahren und mit höchstgerichtlichem Bescheid der Nichtmachbarkeit des Originals. Die erträumte Öffnung dieser Sackgasse in den nächsten Jahrzehnten ist nur teures Wunschdenken und durch internationale Verpflichtungen zur Einhaltung von Klimazielen (Strafzahlungen) und zukünftig immer strenger werdender Umweltauflagen zum notwendigen Schutz unserer Lebensräume nicht realisierbar. „Dass die Interessen von Betroffenen mit Füßen getreten werden“ ist richtig und eine Verhöhnung von uns Lustenauern. Seine Füße hätten die Zuständigkeit, diese unerträglichen Belastungen durch jahrelang geforderte Sofortmaßnahmen schon morgen mit zugesagter Unterstützung des Verkehrsministeriums maßgeblich zu verringern.

Eugen Schneider, Lebensraum Zukunft Lustenau-Unteres Rheintal, Lustenau

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