Meinungsfreiheit in Österreich

Leserbriefe / 03.04.2023 • 20:25 Uhr

Zum VN-Artikel vom 30.03.2023 „Putin sorgt für Polizeieinsatz in Wolfurt“:

Mit einigem Erstaunen habe ich obigen Artikel von Klaus Hämmerle gelesen. Es scheint, als habe man unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit vergessen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Österreich in der Verfassung festgeschrieben. Das gilt für alle in unserem Land lebenden Personen, egal welchen Status sie haben und aus welchem Land sie kommen. Wenn sich Frau Oikhovska und Frau Okhremensko darüber empören, dass eine offensichtlich prorussische Familie Putin unterstützt, dann begeht sie kein Verbrechen, sondern macht nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch. Wenn das bei Ukrainern in Österreich auf Empörung stößt, sind ihnen unsere Gesetze nicht bekannt, ganz im Gegensatz dazu, welche Ansprüche sie bei uns geltend machen können. Zu Westeuropa gehören heute weder die Ukraine noch Russland, wo die freie Meinungsäußerung nicht im Gesetz verankert ist. Aber was Recht ist, muss Recht bleiben, auch wenn ein Schüler „Putinversteher“ ist. Und wenn sich die oben erwähnten Personen darüber echauffieren, dass Andersdenkende ihre Meinung bei uns frei äußern können, dann ist die EU die falsche Staatengemeinschaft für sie, um den Asylstatus zu bekommen. Der Schuldirektor hat richtig gehandelt, indem er keine Maßnahmen ergriffen hat, er kennt wohl unsere Gesetze. Zudem haben wir kein Interesse, die heute in der Ukraine und in Russland geltenden Einschränkungen zu übernehmen, insbesondere nicht die Zensur, die dort praktiziert wird.

DI Richard Schmidt, Frastanz