Zitierverbot
Zum Kommentar „Zitierverbot“ von Univ.-Prof. Dr. Bußjäger, VN vom 21. 4.:
In seinem Kommentar pflichtet Univ.-Prof. Dr. Bußjäger Verfassungsministerin Erstadler bei, wenn sich diese „ein Verbot wünscht, aus laufenden Verfahren zitieren zu dürfen“. Er bezeichnet eine solche Verbreitung von Ermittlungsergenissen vor Anklageerhebung sogar als „gröbsten Unfug“ , wodurch „die Meinung der Öffentlichkeit manipuliert und der Ruf Unbeteiligter ohne Chance, sich zur Wehr zu setzten, beschädigt werde“. Dazu zwei Ergänzungen. Unsere allseits über den grünen Klee gelobte Justizministerin Frau Dr. Zadic ist mit der Begründung gegen ein solches Verbot, dass sich dieses in Deutschland nicht bewährt haben soll und „totes Recht“ sei, da es dort so gut wie keine Verurteilungen gäbe. Dies ist jedoch nicht darauf zurückzuführen, dass es sich dabei um „totes Recht“ handelt, sondern dass diese Strafnorm in Deutschland wirkt. Mit der Logik unserer Justizministerin müsste man auch den Mordparagrafen abschaffen, wenn es längere Zeit keine Tötungsdelikte gäbe. Auch die Sorge unserer Justizministerin, der Investigativjournalismus könnte unter einem solchen Verbot leiden, ist unbegründet. Persönliche Recherchen würden keinem solchen Verbot unterliegen. Sich unerlaubt Zugang zu Gerichtsakten zu verschaffen, hat jedoch weder etwas mit gutem Journalismus noch mit Pressefreiheit zu tun.
Dr. Jörg Frey,
Feldkirch