Partnerschaft, Qualität und Flexibilität in der Kinderbildung
Zum Leserbrief „Kindergärten in Not“, VN vom 19.09.2023:
Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wurde drei Jahre lang mit allen Partnern sowie der Expertise von Elementarpädagog:innen verhandelt. Es gibt den Zielen der ersten Bildungseinrichtung und den Qualitätsanforderungen breiten Raum und beinhaltet einen Versorgungsauftrag an die Gemeinden. Das Land unterstützt die Gemeinden und privaten Träger bestmöglich, indem u.a. die Förderungen erhöht wurden. Allein die Budgetsteigerungen der letzten Jahre in der Elementarpädagogik veranschaulichen dies. Das Gesetz definiert den Rahmen, aber auch Anforderungen an das pädagogische Personal. Näher ausgeführt wird das KBBG durch Verordnungen und Richtlinien. Auch diese wurden zu jedem Zeitpunkt mit den betroffenen Akteuren ausverhandelt. Herausforderung war, einen Rahmen zu schaffen, der allen Gemeinden gerecht wird und genug Flexibilität schafft, damit jede Familie den Platz bekommt, den sie braucht. Dieses Ziel werden wir nur mit gut ausgebildetem Personal erreichen. Der Fachkräftemangel ist in allen Branchen spürbar und fordert Lösungen, die manchmal auf Unverständnis stoßen mögen. Manchmal verbergen sich Missverständnisse, die es aufzuklären gilt. Mir persönlich geht es besonders darum, im fortlaufenden Dialog mit allen Beteiligten zu bleiben. Natürlich braucht es hierfür Kompromissbereitschaft von allen. Für die Sorgen und Anliegen des pädagogischen Personals haben die Mitarbeiter:innen des Landes, die Verantwortlichen in den Gemeinden und ich jederzeit ein offenes Ohr.
Landesstatthalterin Dr. Barbara Schöbi-Fink, Landhaus Bregenz