Eigentum verpflichtet

Leserbriefe / 23.10.2023 • 18:31 Uhr

In Artikel 14 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Eigentum verpflichtet.“

Dieser Satz hat mich zutiefst beschäftigt. Denn er beinhaltet eine ganze Philosophie. Wie verstehen Sie diesen Satz? Im Grundgesetz folgt die Erklärung auf dem Fuße: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Zahlreiche Fragen drängen sich auf: Ist unsere Gesellschaft bereit, diese angebliche Verpflichtung anzuerkennen? Steht die Natur in unserem Eigentum? Und wenn ja: Nehmen wir unsere Verpflichtung für dieses Eigentum aktiv wahr oder überlassen wir das lieber anderen? Zwei Worte können ein Leben auf den Kopf stellen.

Manfred Melchhammer, Feldkirch