Begriffsverwirrung
Die „Fristenregelung“ wurde in „Fristenlösung“ umbenannt, um zu propagieren, dass Abtreibung die Lösung des Problems sei. Gerade noch war ein großes Thema die Gewalt gegen Frauen, über die wir alle entrüstet sind. Sind wir es auch, wenn es um die Gewalt gegen das Kind in seinen ersten Lebensmonaten geht? Als das Gesetz zur Fristenregelung 1973 entstand, meinte der damalige SPÖ-Bundeskanzler Kreisky noch, dass, wenn alles getan werde um die Frauen zu unterstützen, dieser Paragraph bald „obsolet“ sei und sie „das Kind behalten“. Weit gefehlt. Nach 50 Jahren Fristenregelung werden jährlich in Gesamtösterreich kolportierte 30.000 bis 35.000 Kinder im Mutterleib getötet! Und nun soll Abtreibung nicht nur straffrei, sondern auch legal als „Gesundheitsleistung“ angeboten werden. Während in dem einen Zimmer des Krankenhauses um das Leben einer kleinen Frühgeburt gekämpft wird, wird es nun in dem daneben ausgelöscht. Welches Personal hält dies aus? Es sei ja nur ein „Embryo“, heißt es. Es ist der Mensch in seiner ersten Entwicklungsphase! Und die Begriffsverwirrung geht noch weiter. Es wird nun sogar ein Recht auf Abtreibung als „Menschenrecht“ gefordert. Dabei steht im Artikel 3 der Menschenrechtserklärung von 1948: „ Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“. Jeder, auch der Mensch am Lebensanfang!
Dr. Gertraud Weggemann-Posch, Bludenz