Überreichen-
steuerlukrierung?

Leserbriefe / 26.12.2023 • 17:47 Uhr

Begrüßenswert, dass sich wenige aus dieser Kategorie dafür einsetzen, den Überreichtum begrenzen bzw. reduzieren zu wollen. Überwiegend wird das giergesteuert unmöglich sein! Die Einführung von Über-Vermögenssteuern ab bestimmten Größenordnungen wäre sinnvoll, wenn es weltweit eine steuerfluchtverhindernde, einheitliche Überreichensteuer gäbe. Das ist unerreichbar, auch wenn argumentiert wird, dass auch Reiche sich gerne an bestimmten Orten aufhalten. Persönlich mag das stimmen, vermögensmäßig ist Reichtum flexibel und möglichst steuerschonend verschiebbar. Der renditenbehaftete Rest, der allein aufgrund Firmen-, Immobilien- und Anlagevermögen dafür sorgt, dass Reiche, ohne einen Finger zu bewegen, infolge unseres notwendigen Bevölkerungskonsums immer reicher werden, verkraften da ruhig schonende Besteuerungen von „Kleinbereichen“. Politik weltweit, die mal mehr, mal weniger „finanziell unterstützt und teilweise machtbestimmt in die richtige Richtung gedrängt wird“, kann nur regional, jedoch nicht auf Groß-Vermögen und Besitztümer überregional Steuern erheben. Das heißt, letztendlich verbleibt staatsmäßig meist nur die Möglichkeit der Geld- und Vermögensbeschaffung aus Quellen des weniger flexiblen Mittelstands oder der arbeitenden Bevölkerung bzw. Bürger. Oder aus Erbschaften vor allem vom „in besteuerbarer Reichweite befindlichen kleinen Mann“. Klar wäre es längst an der Zeit, die Kluft zwischen sich alles gönnenden Superreichen und der allgemeinen Weltbevölkerung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren! Das war nicht einmal mittels regionaler Revolutionen längerfristig erreichbar.

Kurt Höfferer,
Hörbranz