Völkerrecht und

Leserbriefe / 17.01.2024 • 18:17 Uhr

Neutralität

Bei Friedensverhandlungen nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich für die Zukunft Österreichs eine Lösungsmöglichkeit ergeben, die im Moskauer Memorandum vom 15. April 1955 festgehalten ist. Österreich hat ein Gesetz beschlossen, das Österreich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität derart zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird. Was konnte den Bürgern damals Besseres passieren nach unfähigem „Stolzierkaisertum“ korruptester Politik und zwei Weltkriegen. Im vollen Sinne des Volkes hat der Nationalrat einstimmig das Verfassungsgesetz beschlossen. „Art. I: (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen. Art. II: Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.“ Allen Staaten mit diplomatischen Beziehungen wurde ein Ersuchen um Anerkennung der immerwährenden Neutralität gestellt. Dieser Status unserer Republik wurde teils ausdrücklich anerkannt, teils völker-
rechtlich gültig widerspruchslos zur Kenntnis genommen. Das heißt: keine direkte Einmischung und Sanktionen gegen Streitstaaten. Daher nur Friedensmissionen zu Konfliktlösungen im Sinne des Völkerrechts.

Alwin Rohner, Lauterach