Herabsetzung der Strafbarkeitsgrenze

Leserbriefe / 05.06.2024 • 18:29 Uhr

Aufgrund des öfters anzutreffenden Fehlverhaltens von unmündigen Minderjährigen wird im Innenministerium anscheinend immer noch ventiliert, die Strafbarkeitsgrenze von 14 Jahren auf 12 Jahre herabzusetzen. Ich halte solche Überlegungen für den falschen Weg. Sicher muss man gerade heute Heranwachsenden auch unter 14 Jahren vor Augen führen, dass gewisse Verhaltensweisen von der Gesellschaft missbilligt und auch nicht geduldet werden. Um dies auch diesem Personenkreis klarzumachen, sollte nicht das Strafrecht, sondern das Erziehungsrecht herangezogen werden. Es wäre daher durchaus sinnvoll, wenn man Jugendlichen unter 14 Jahren und deren Erziehungsberechtigten klar macht, dass bei einem entsprechendem Fehlverhalten solcher Jugendlicher der Staat in den Erziehungsbereich eingreift und entsprechende konkrete Erziehungsmethoden vorschreibt bzw. sogar in extremen Fällen die Erziehung des/der Jugendlichen durch geeignete Institutionen selbst vornehmen lässt. Dieser Weg hätte zwei Vorteile. Einerseits wird bei seiner Anwendung der/die Jugendliche nicht als Straftäter(in) festgeschrieben und zudem müsste im Bereich des Sexualrechtes keine Veränderung der dortigen Bestimmungen vorgenommen werden. PS.: Vor 70 Jahren hieß es, wenn du dich weiter so verhältst, wirst du im „Jagdberg“ landen! Diese Androhung wurde von den Jugendlichen gut verstanden.

Dr. Hermann Böckle, Dornbirn