Nicht zu vergessen
Am Anfang des Jahres 2020 tauchte im chinesischen Wuhan ein Virus namens Corona auf, das sich eiligst über die Erdkugel verbreitete und als sehr gesundheitsgefährdend eingestuft wurde, worauf die überrumpelungsartig und bis dahin außerhalb von Kriegszeiten nie erlebten Freiheitsbeschränkungen der „Lockdowns“ folgten. Das Berliner Robert-Koch-Institut (RKI) hat jüngst die Protokolle bezüglich der Vorgehensweise während der Coronazeit herausgegeben, woraus ersichtlich ist, wie es zu den sog. Lockdown-Maßnahmen kam, nämlich mittels einer Risikobewertungsskala, wonach die Regierung beliebig Verschärfungen zur Corona-Bekämpfung verordnen konnte. Die Grundrechtseinschränkungen aufgrund der Corona-Krise kamen einer zeitweisen Suspendierung des demokratischen Rechtsstaates gleich. Was dürfen wir zu Ostern und was dürfen wir nicht? Darf jetzt nur ein Mensch auf Besuch kommen oder dürfen sich doch zweimal zwei Erwachsene treffen, plus Kinder? Was ist mit geschäftlichen Treffen, was mit Vereinssitzungen? Müssen wir nunmehr mit Masken spazieren gehen, dabei zwei Meter Abstand halten? Fragen über Fragen, die die Leute in jenen Tagen beschäftigten, die sie auch verwirrten und als unsägliche Schikanen empfanden! Laut Medienberichten lehnt die türkis-grüne Bundesregierung eine Veröffentlichung und Aufarbeitung der RKI-Corona-Protokolle ab und will somit eine seriöse Aufarbeitung des Corona-Desasters verhindern. Sozialminister Rauch und die gesamte Regierung sind aufgefordert, Rechenschaft über die zweieinhalbjährige Corona-Pandemiephase abzulegen. Man weiß nachher doch auch alles besser?!
Dr. Jakob Neyer,
Egg