13. und 14. Monatslohn – vorenthaltene Entlohnung

Leserbriefe / 27.08.2024 • 20:48 Uhr

Für besondere Leistungen wurden früher Einmalzahlungen geleistet. Die Steuerbegünstigung, die 1950 eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass in fast allen Kollektivverträgen die steuerliche Begünstigung genutzt wurde und damit die Sonderzahlungen zum Lohnbestandteil wurden. Auch Pensionisten erhalten 14 Auszahlungen. Diese Lohnbestandteile werden aber verzögert, spätestens bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt, obwohl die Leistungen der Dienstnehmer in den Monaten davor erbracht wurden.

Würde man die Sonderzahlungen auf die zwölf Monate verteilen und die Steuerbelastung an das derzeitige Ausmaß anpassen, würde sich der Bruttobezug um 16,67 % erhöhen. Bei einer geringen Pension von brutto 1200 Euro wären dies 200 Euro brutto oder netto über 170 Euro jeden Monat, die eventuell den Weg zum „Tischlein deck dich“ nicht mehr erfordern würden.

Es wäre eine Lösung, die den Staat nichts kostet, die Entlohnung erfolgt im Zeitpunkt der Leistungserbringung, der Konsum wird früher und regelmäßiger ankurbelt, die Lohnverrechnung vereinfacht und der Vergleich mit den steuerfreien Zahlungen im Sozialsystem, den teilweise auch namhafte Institutionen übersehen, wird leichter.

Eine umfangreiche – nicht auf 200 Worte beschränkte Abhandlung – habe ich 2014 an politisch Verantwortliche gesendet. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat ein Reformkonzept für die Abschaffung der begünstigten Auszahlung von Sonderzahlungen vorgeschlagen. Primitiver Populismus hat auch jenes Konzept verunglimpft.

Dr. Heinz Hinterberger, Hohenems