Mietdauer von ­Wohnungen

Leserbriefe / 04.09.2025 • 19:15 Uhr

In den ORF Sommergesprächen hat unser Vizekanzler erklärt, dass, ab dem Jahr 2026, die privaten Mietverträge eine Mindestmietdauer von 5 Jahren haben werden. Ich habe vor ca. 30 Jahren eine kleine Wohnung, in einer Universitätsstadt gekauft, diese in eine 2er WG umbauen lassen, damit ich einmal eine finanzielle Zubuße zu meiner Pension bekomme. Dies hat funktioniert, wobei ich jeden Euro Gewinn zu versteuern habe. Die Mietdauer war jeweils drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung. Die derzeitigen Mieter, zwei Studenten, sind zufrieden und ich rechne, dass sie mir, nach Abschluss ihres Studiums, in 1 bis 2 Jahren, die Räume zurückgeben werden. Wenn ich dann neue Mieter suche und finde, verbaue ich meinen Enkelkindern die Möglichkeit, die Wohnung zu benutzen, weil ein neuer Mietvertrag 5 Jahre Laufzeit haben muss. Also werde ich sie leer stehen lassen. Außerdem habe ich gehört, welchen Betrag der Steuerzahler, monatlich, für den Dienstwagen eines grünen Ex-Ministers aufbringen musste. Als Vorarlberger schätze ich eine Wohnung höher ein als ein Auto, und werde deshalb, sollte es zu einer Neuvermietung kommen, die Miethöhe verdreifachen. Dann liege ich bei den Leasingkosten des Autos, und es spielt auch weniger eine Rolle, wenn ich die Indexerhöhungen nicht voll weiterverrechnen kann, wie der Herr Vizekanzler angekündigt hat.

Karl Hänsler, Thüringen