Leserbrief: “Steuerungerechtigkeit”

Leserbriefe / HEUTE • 11:45 Uhr
Leserbrief: "Steuerungerechtigkeit"

Zum Leserbrief von Dr. Christoph Nussbaumer “Warum Harald Walsers Ruf nach der Erbschaftssteuer ökonomischer Unsinn ist”, VN vom 17./18.1.26:

Ich möchte zu diesem Artikel von Harald Walser noch eine fachliche Ergänzung einbringen: Das Argument der Gegner einer Einführung einer Erbschaftssteuer ist immer, dass dieses Vermögen bereits versteuert bzw. aus versteuertem Einkommen stammt und daher eine Erbschaft nicht nochmals besteuert werden kann/soll. Herr Walser erwähnt diesbezüglich in seinem Artikel das Beispiel eines Sparbuches, das ja auch mit einer Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert werde, warum also wird das andere ererbte Vermögen nicht ebenso besteuert. Hier verkennt Herr Walser jetzt etwas ganz Wesentliches, denn die KESt bei einem Sparbuch besteuert nur die Erträge (Zinsen) und nicht die Substanz! Sein Vergleich ist somit gänzlich falsch. Wenn man nun Aktien, Firmenanteile oder ganze Unternehmen oder ein Mietzinshaus erbt, so sind natürlich die daraus entstehenden Erträge ebenso (richtigerweise) steuerpflichtig wie die Erträge (Zinsen) beim Sparbuch. Das hat aber mit einer Substanzbesteuerung (z. B. Erbschaftssteuer) nichts zu tun. Wie sagte schon Kreisky: Lernens (Geschichte) … hier Steuerrecht!

Mag. Helmut Benzer, Hohenems