Rezension

Leserbriefe / 13.02.2026 • 21:25 Uhr

Zum Artikel „Ein alter Trick zur Schuldabwehr“ in den VN vom 12.2.2026 erlaube ich mir, eine Rezension zu schreiben. Es geht um die Aussagen des Landtagsvizepräsidenten Dr. Hubert Kinz, mit denen er die Ablehnung eines Antrags der Grünen für ein neues Leitbild für Erinnerungskultur begründete. War dies den Grünen während ihrer 10 Jahre in der Regierung kein Anliegen? Dr. Kinz begründete die Ablehnung damit, dass außer Shoah bzw. Holocaust ebenfalls Gräueltaten an Menschen (Hexenverbrennung, Vergewaltigungen während französischer Besatzung etc.) verübt wurden. Die Leiterin des Instituts für Zeitgeschichte bezeichnet das als „Ein alter Trick zur Schuldabwehr“ und klare Relativierung. Dass mit Shoah bzw. Holocaust furchtbare Verbrechen am jüdischen Volk begangen wurden, ist unmissverständlich außer Zweifel zu stellen. Aber Schuldabwehr? Dr. Kinz ist nach der nationalsozialistischen Diktatur geboren, und welche Schuld soll er abwehren müssen? Will man unserer Nachkriegsgeneration eine Erbsünde bzw. Erbschuld anhängen? „Aber der Holocaust war ein staatlich angeordneter und organisierter Massenmord“, sagt Frau Böhler (interpretiere das so, dass zum Holocaust kein Vergleich zu üben ist). Ob die grausamen Verbrechen eines Stalin, Mao oder Pol Bot als Vergleich nicht doch daneben gestellt werden dürfen, soll jeder im Sinne der Meinungsfreiheit selbst bestimmen dürfen.

Günther Wieser, Lochau