Gedenkkultur
In die Kategorie „Betonschädel“ verordnet Hanno Löwy jene Leute, die sich an den symbolischen Grenzsteinen für Geflüchtete im Naherholungsgebiet stoßen. Mit dem konkreten Hinweis auf einen Leserbrief „von vorgestern“ (24. 3.) weiß jeder, wen er meint. Offensichtlich darf man sich in seiner Stellung so direkt und beleidigend ausdrücken. Die Frage, in welcher Weise, an welchem Platz und zu welcher Zeit man Gedenkkultur betreibt, darf grundsätzlich gestellt werden. Ich erinnere mich an ein europäisches Schulpartnertreffen in Südpolen, 80 km von Auschwitz. Die gastgebende Direktorin machte uns eine Exkursion dorthin verpflichtend, worauf die unbeschwerte fröhlich-freundschaftliche Atmosphäre des Treffens zerstört war. Dasselbe denke ich mir auch, wenn Mittelschul-Wienfahrten am Hinweg noch Mauthausen aufsuchen. Es darf in jedem dieser unterschiedlichen Fälle geprüft werden, ob sie als passend empfunden werden. Die Befürworter besitzen dabei die fast unschlagbare Waffe, Ablehnende unter den Verdacht des Verdrängens oder gar Verleumdens zu stellen, und das wirkt selbst unausgesprochen. Gleichzeitig reißt man die Deutungshoheit eines Themas an sich treibt die Öffentlichkeit vor sich her. Der Mensch hat das Recht, nicht überall und jederzeit mit den Schrecknissen der Geschichte und Gegenwart konfrontiert zu werden. Möchten Sie etwa auf den Rabattmarken eines Supermarkts Hinweise auf Frauenmorde oder das Heer abgetriebener Kinder lesen?
Gerald Grahammer, Lustenau