Leserbrief: Befangenheit?

Leserbriefe / 29.03.2026 • 12:05 Uhr
Leserbrief: Befangenheit?

Am 26. Jänner 2026 wurde von der Gemeindevertretung Koblach über den von der IRR geforderten Flächentausch zur Erstellung einer Aufweitung mit Dammabrückung – wie sie in den Planunterlagen der IRR für das Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein (“Rhesi”) gefordert wird – abgestimmt. Nicht mehr und nicht weniger. Das Rheinvorland – und damit die Pacht eines Teilstückes dieses Rheinvorlandes durch Gemeinderat M. Gächter – war bei der Abstimmung zum Flächentausch nicht aktuell! Wenn dem Gemeinderat M. Gächter nun Befangenheit bei der Abstimmung zum Flächentausch vorgeworfen wird, ist dies mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen. Das Pachtverhältnis als Rechtfertigungsgrund für die Befangenheit anzuführen, bedeutet, dass das Ergebnis der noch anstehenden Umweltverträglichkeitsprüfung für das Einreichprojekt der IRR zum Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein (“Rhesi”) bereits bekannt ist. Befangenheit kann nur vom “Befangenen” selbst festgestellt werden – oder eben nicht!

Othmar Amann, Koblach