Wie es nach der Annullierung des Koblacher Beschlusses zu Rhesi nun weitergeht

Koblach sagte Nein zu Rhesi in geplanter Form. Die BH Feldkirch erkannte Befangenheit und annullierte den Beschluss.
Koblach, Feldkirch, St. Margrethen Mit 12:12 endete am 26. Jänner ein Beschluss der Gemeinde Koblach zum Projekt Rhein-Erholung-Sicherheit (Rhesi). Bedeutete: Die Kommune verweigerte dem Großvorhaben, das in ihren Gemarkungen die größte Aufweitung des Rheins mit gleichbedeutendem Verlust von Landwirtschaftsflächen vorsieht, die Zustimmung. Seit Montag ist nun klar: Die Abstimmung ist ungültig, weil ein daran teilnehmender Landwirt befangen war. Wie’s nun weitergeht?

Für den Verfassungsjuristen Peter Bußjäger (62) gibt es zwei Möglichkeiten: “Der Bürgermeister kann den Tagesordnungspunkt ein zweites Mal zur Abstimmung bringen. Er muss das aber nicht. Weil das Votum vom 26. Jänner keine direkte rechtliche Bedeutung hatte. Es ging hier ja lediglich um die Ermittlung eines Stimmungsbildes. Die Gemeinde konnte zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Einspruchsrecht in Anspruch nehmen, weil sich das Projekt noch nicht im Stadium eines Verfahrens befindet.”

Die Einwände der Rhesi-Gegner
Für den Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher (59) war die Aufhebung des Koblacher GV-Beschlusses vom 26. Jänner eine unumstrittene. “Es ist hier ein klarer Fall von Befangenheit gegeben. Der Betroffene hat Grundstücke auf jener Fläche gepachtet, die bei einer Aufweitung des Rheines verloren gehen. Er hätte sich nicht an der Abstimmung beteiligen dürfen.” Der Bescheid der BH Feldkirch kann natürlich beeinsprucht werden. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen. Burtscher rechnet nicht mit Einsprüchen.

Beim Koblacher Beschluss gegen Rhesi ging es vor allem um die Ablehnung von Grundstückstauschen. Durch die Aufweitung des Stromes verloren gehende Flächen würden durch andere Gründe entschädigt. Die Rhesi-Gegner vertraten die Meinung, dass die den Landwirten zugeteilten neuen Flächen keine entsprechende Qualität hätten. Zudem befürchten sie negative Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel.
Spaltung der Gemeinde
Der Koblacher Bürgermeister Gerd Hölzl (59) nimmt den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch nüchtern zur Kenntnis. “Die Situation ist, wie sie ist. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich mich nicht festlegen, ob das Thema noch einmal für einen Beschluss in die Gemeindevertretung kommt. Eigentlich ist der Tagesordnungspunkt ja nicht abgewickelt.”
Die juristische Einordnung des Themas liegt Hölzl weniger im Magen, als die Spaltung der Gemeinde durch Rhesi. “Das ist sehr bedauerlich. Ich versuche in dieser Situation ganz einfach meinen Job zu machen.”

Mähr wartet ab
Wenig beeindruckt von der Aufhebung des Gemeindevertretungsbeschlusses durch die BH zeigt sich Projektleiter Markus Mähr (51) von der Internationalen Rheinregulierung (IRR). “Wir nehmen diesen Bescheid zur Kenntnis und wollen jetzt einfach nur abwarten, ob er womöglich wieder beeinsprucht wird.” Für Mähr und sein Team ist jedenfalls klar: “Wir werden mit Rhesi im Mai ins Verfahren gehen.”

Dass Koblach das Projekt in der ausgearbeiteten Form verhindern wird können, scheint unwahrscheinlich. Das Damoklesschwert Enteignung schwebt über dem Dorf. Und würde in letzter Konsequenz wohl auch zur Anwendung kommen.