Leserbrief: Rankweil: “Keine Abzocke”

Bezugnehmend auf den Leserbrief vom 26.05.2026 mit dem Titel “Abzocke” in Rankweil eine kurze Klarstellung. Wenn ich als verantwortungsbewusster Lenker eines Kraftfahrzeuges – unabhängig von der Fahrzeugklasse – aufmerksam den Verkehrsfluss beobachte und der Beschilderung folge, habe ich kein Problem mit Strafverfügungen. Neuralgische Stellen sind entsprechend gekennzeichnet. Diese Beschilderung dient dazu, Verkehrsteilnehmer zu warnen, damit sie ihr Verhalten und ihre Geschwindigkeit der Situation anpassen. Wer gefährliche Stellen nicht selbst erkennt und zusätzlich die Beschilderung missachtet, ist letztlich auch selbst verantwortlich. In diesem Zusammenhang von “Abzocke” zu sprechen, halte ich für den falschen Weg. Ganz nebenbei gefährdet Fehlverhalten im Straßenverkehr (und auch in anderen Bereichen) andere Menschen. Wenn ich einen Fehler mache, wäre es sinnvoller, die Strafverfügung zu akzeptieren und mich künftig an die Regeln zu halten. Anstatt jene unsachlich zu kritisieren, die ihre Arbeit korrekt ausführen, würde Nachdenken über das eigene Verhalten deutlich mehr bringen. Mit welchem Recht nimmt man sich eigentlich heraus, zu beurteilen, ob eine Radarbox an der richtigen Stelle steht? Von “Wegelagerei” zu sprechen, ist im Übrigen eine rechtlich grenzwertige Bezeichnung! Sie steht dort, und wenn ich nach Abzug der Toleranz eine Strafverfügung bekomme, dann bin ich als verantwortungsvoller Lenker selbst dafür verantwortlich. So einfach ist das.
Christoph Marte, Rankweil