Leserbrief: Beschwerderecht ist kein Bürokratieproblem

Zum Bericht “Millionenschwere Projekte in Schwebe”, VN, 30./31. Mai 2026:
Im VN-Bericht wird die niedrige Schwelle für Beschwerden gegen Bauvorhaben als Bürokratieproblem dargestellt. Diese Sicht greift aus meiner Erfahrung zu kurz. Niederschwelligkeit ist Schutz, nicht Schikane. Die 50 Euro und der einfache Zugang zum Landesverwaltungsgericht sind oft die einzige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ohne anwaltliche Vertretung, sich gegen mögliche Behördenfehler zu wehren. Was aus Investorensicht Verzögerung heißt, ist aus Nachbarsicht die einzige reale Kontrolle. Die Gleichung “Beschwerde = Verzögerung” setzt voraus, dass Behörden im Regelfall richtig entscheiden und Einwender nur stören. Meine Erfahrung zeigt etwas anderes: In einem Bauverfahren in meiner Nachbarschaft führten gravierende Verfahrensmängel zum Abbruch der Verhandlung – darunter brandschutzrelevante Sachverhalte. Der Bauantrag wurde schließlich zurückgezogen. Erst durch die Einwendungen wurden diese Fragen überhaupt zum Gegenstand des Verfahrens. Ein fachlich unkundiger Nachbar könnte solche Mängel kaum erkennen. Gerade deshalb braucht es niederschwelligen Zugang und klare Verfahren, die auch Laien schützen. Der Vorschlag, bereits nach der ersten Instanz bauen zu dürfen, schafft vollendete Tatsachen. Wird einer Beschwerde später stattgegeben, ist der Schaden oft nicht mehr rückgängig zu machen – das gesamte Risiko verschiebt sich vom Bauwerber auf Nachbar und Allgemeinheit. Das kann nicht im Sinne eines funktionierenden Rechtsstaats sein.
Hans Mohr, Dornbirn