Leserbrief: Moorschutz ist Klimaschutz

Bei landwirtschaftlich genutzten Mooren (z. B. Streuwiesen) und Magerwiesen, sollen Veränderungen (z. B. Kulturumwandlungen, Geländeveränderungen, Entwässerungen und Aufforstungen) erst ab einer Größe von 500 m2 bewilligungspflichtig werden. Bisher waren diese Veränderungen ab einer Größe von 100 m2 bewilligungspflichtig. Wenn künftig Moore und Magerwiesen, die kleiner als 500 m2 sind, bewilligungsfrei entwässert und intensiviert werden dürfen, ist zu befürchten, dass viele davon unwiederbringlich zerstört werden. Wie lässt sich das mit dem größten Moorprojekt Österreichs mit dem Titel “LIFE AMooRe – Austrian Moore Restoration” vereinbaren? Oder mit der Moorstrategie Österreich 2030+? Die Projektleitung hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Umwelt- und Klimaschutz. Und gleichzeitig will dieselbe Landesregierung einen Kahlschlag im Naturschutz herbeiführen.
Kurt Zucalli, Dornbirn