Leserbrief: Kontrolle erwünscht, Beschwerde lästig?

Zum Kommentar “UVP” von Peter Bußjäger, VN vom 16.10.2026:
Bußjäger erklärt das Misstrauen gegenüber Behörden und Sachverständigen im UVP-Verfahren zur geplanten Abfallverbrennung bei Rondo in Frastanz für unbegründet: Ihre Entscheidung müsse schließlich vor Gericht halten. Zugleich erscheint die Beschwerde eines einzigen Projektgegners als Hindernis für den Baustart. Doch das Gericht prüft nur, wenn jemand Beschwerde erhebt. Ausgerechnet jene, die diese Kontrolle erst ermöglichen, erscheinen damit als Problem. Soll die gerichtliche Kontrolle Vertrauen schaffen, ihre Inanspruchnahme aber als Verzögerung gelten? Wenn eine Behörde sorgfältig arbeitet, weil sie die Aufhebung fürchtet, spricht das nicht für Vertrauen, sondern für die Notwendigkeit von Kontrolle. Wer selbst Partei in Verwaltungsverfahren war, weiß, dass nicht jeder Bescheid der Überprüfung standhält. Vertrauen muss die Behörde selbst verdienen: durch Unabhängigkeit, Nachvollziehbarkeit und ernsthafte Auseinandersetzung mit Einwendungen. Bei der UVP entscheidet die Landesregierung, die zugleich politisch den Industriestandort sichern will; ihre Amtssachverständigen sind Landesbedienstete. Dass Betroffene da genau hinschauen, ist keine Feindseligkeit, sondern berechtigte Wachsamkeit. Ihre Einwendungen und Beschwerden sind Teil des Rechtsstaats, kein Betriebsunfall. Recht hat Bußjäger beim Mangel an Sachverständigen. Wer Verfahren beschleunigen will, sollte dort ansetzen, nicht bei den Rechten der Bürger.
Hans Mohr, Dornbirn