Kommentar: Es bleibt wie es ist
Der Entwurf der Justizministerin für die Einrichtung einer unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft ist krachend gescheitert. Zu heftig war die Kritik am Bestellungsmodus der geplanten dreiköpfigen Spitze der österreichischen Staatsanwaltschaften vor allem aus den Reihen der Justiz.
Die Justizministerin hat zweifellos recht, wenn sie davon absieht, das Projekt in dieser Form weiterzuverfolgen. Die unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft sollte das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat stärken, weil die Staatsanwaltschaften nicht mehr gegenüber der Justizministerin weisungsgebunden sind und daher ohne jegliche politische Einflussnahme anklagen oder Verfahren einstellen können. Wenn aber von vornherein ein derartiges Misstrauen herrscht, hat es keinen Sinn, an diesem Vorhaben festzuhalten. Vorläufig bleibt also alles wie es ist.
Allerdings war der Entwurf der Justizministerin nicht so schlecht, wie man aus den Unkenrufen der veröffentlichten Meinungen den Eindruck gewinnen könnte. Er sah vor, dass die dreiköpfige Leitung der Bundesstaatsanwaltschaft vom Nationalrat auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, diesem auch berichten muss und dass der Nationalrat diese Personen ähnlich wie Minister wegen Gesetzesverletzung vor dem Verfassungsgerichtshof anklagen kann. Das ist nichts anderes als konsequent. Wenn die Justizministerin nicht mehr dem Parlament gegenüber für die Staatsanwaltschaften verantwortlich ist, weil sie keinen Einfluss mehr auf deren Tun und Lassen hat, dann muss es in einer Demokratie eben die Bundesstaatsanwaltschaft selbst sein.
Die Staatsanwaltschaft ist nämlich kein Gericht, das Recht spricht, sondern eine Behörde, die anklagt oder, wenn sich ein Verdacht nicht erhärtet, eine solche Anklage eben unterlässt. Dieser Unterschied wurde in der Diskussion stets unterschlagen.
Man hätte im Entwurf einiges verbessern können: Die geplante Bestellungsdauer von sechs Jahren ist gewiss zu kurz. Ebenso sind in der Auswahlkommission, die dem Parlament einen Besetzungsvorschlag unterbreiten soll, die Staatsanwälte zu schwach vertreten. Doch egal: Es bleibt wie es ist und das ist eh nicht so schlecht. Die Ministerin macht kaum jemals von ihrem Weisungsrecht Gebrauch und wenn, dann befragt sie vorher einen unabhängigen „Weisenrat“. Der ist für die Steuerzahler übrigens auch viel kostengünstiger als die Bundesstaatsanwaltschaft.
Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.
Kommentar