Die Behörde betrogen

Bezieher von Mindestsicherung soll Einkommen aus der Schweiz verschwiegen haben.
Feldkirch. (ec) Schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Sachbeschädigung und Nötigung machen zurzeit einem 40-jährigen Unterländer zu schaffen. Der Mann hat zehn Vorstrafen und einiges an Schulden hat sich bei dem mehrfachen Familienvater angesammelt. Was die Nötigung betrifft, räumt der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte ein, dass er einer Bekannten Schläge angedroht hat, sollte sie sich ihm nochmals nähern. „Ich war so genervt, ich hab mich inzwischen bei ihr entschuldigt und ich dachte, die Sache sei aus der Welt“, gibt der Mann bereitwillig zu.
Der zweite Strafantrag betrifft eine Sachbeschädigung. Der 40-Jährige suchte die Ordination eines Arztes auf. Mediziner und Patient gerieten in Streit, kurz darauf ging der Bildschirm des Arztes in die Brüche. „Es war ein Versehen, ich bin dran gestoßen, da ist er umgefallen“, versucht sich der Beschuldigte rauszureden. Der Arzt sagt als Zeuge etwas anderes aus und ärgert sich über die Darstellung des Angeklagten. „Ich will mit dem Mann nichts mehr zu tun haben“, betont er. 200 Euro ist der Ex-Patient bereit zu zahlen. Wie, ist allerdings offen.
Mindestsicherung erschlichen
Der dritte Punkt, der dem Angeklagten vorgeworfen wird, ist, dass er sich bei der Bezirkshauptmannschaft Mindestsicherungsbeiträge in der Höhe von rund 17.700 Euro erschlichen habe. Doch dazu muss das Beweisverfahren noch vertieft werden. Der Mann, der in der Schweiz bei einer Firma arbeitete, soll verschwiegen haben, dass er dort einiges verdient. „Ich hatte Schulden bei der Firma und habe dieses Darlehen quasi abgearbeitet“, gibt der 40-Jährige an. Als er in einer sozialen Unterkunft wohnte, habe er die Lohnzettel dort wie verlangt abgegeben. Ein Sachbearbeiter von der Abteilung Mindestsicherung wird einvernommen. Es wird deutlich, dass es gar nicht so einfach ist, die ganzen Voraussetzungen und Ausschließungsgründe zu durchschauen. Weil noch Aufstellungen benötigt werden, musste der Prozess vertagt werden.