Erst Gewaltvorwürfe gegen ihren Mann, doch vor Gericht schwieg die Ehefrau

Afghanin entschlug sich beim Prozess plötzlich der Aussage gegen ihren Ehemann.
Feldkirch Es ist ärgerlich, doch andererseits verständlich. Frauen erstatten in Panik Anzeige wegen häuslicher Gewalt, machen vor Gericht dann jedoch einen Rückzieher und nutzen die Möglichkeit, sich der Aussage zu entschlagen. Somit darf nichts, auch nicht die damalige Anzeige samt Aussagen, verwertet werden. Gibt es keine anderen Beweise, kann der Mann gehen und nichts passiert.
Auch wenn das bei österreichischen Frauen ebenfalls immer wieder vorkommt, war im aktuellen Fall einer Verhandlung am Landesgericht Feldkirch die Angst der aus Afghanistan stammenden Zeugin deutlich für jeden spürbar. Und auch die Macht, die der 38-jährige gebürtige Afghane, mittlerweile Österreicher, auf seine Ehefrau indirekt ausübt.
Ohne Schutz
Sagen Opfer häuslicher Gewalt aus, wird der Täter in der Regel verurteilt. Doch was dann? Er landet selten für lange im Gefängnis, bleibt in Freiheit und somit eine Bedrohung für die Frau. Selbst wenn sie in der Frauennotwohnung Zuflucht findet, er weiß, wo sie arbeitet, Vorarlberg ist klein und er ist meist besser vernetzt als sie.
So nimmt auch im aktuellen Prozess die 30-jährige Frau schüchtern im Zeugenstand Platz und sagt, dass sie nichts sagen möchte. Doch – so versucht sie am Schluss – doch noch einiges über die “Gewaltberatung” herauszufinden. Der Dolmetscher übersetzt, und man sieht ihr an, dass sie sich nach Hilfe sehnt. Sofort mischt sich der Angeklagte wütend ein und beschuldigt den Dolmetscher, falsch übersetzt zu haben. “Ehe”beratung, nicht “Gewalt”beratung habe seine Frau gesagt. Doch alle sind sicher, dass die Frau sich nicht im Begriff geirrt hat. “Er ist nicht dazu bereit”, stammelt sie leise in ihrer Muttersprache, während der Mann sie einen Moment aus den Augen lässt. Das lässt den logischen Schluss zu, dass es sehr wohl Gewalt in dieser Beziehung gibt.
Diversion und Freispruch
Im Juni, so die Anzeige der Frau, habe sie ihr Mann im Gesicht und an der Hand erfasst, zugedrückt und ihr mit der anderen Hand einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Auch getreten habe er sie. Als sie gemeinsam einen afghanischen Film ansahen, wo ein Afghane in einer Szene seine Frau ersticht, soll der Angeklagte gesagt haben: “Wenn Du mit mir diskutierst, passiert Dir dasselbe”.
So schilderte es jedenfalls die junge Frau vor der Polizei. Als sie im Juni zur Polizeiinspektion flüchtete, versuchte der Mann, sie zurückzuziehen, das belegt die Aufzeichnung der Kamera. Doch dieses Video ist das einzige verwertbare Beweismittel. Immerhin eine Nötigung. Dafür gibt es einen außergerichtlichen Tatausgleich (Diversion), der Mann muss 250 Euro Gerichtskosten bezahlen und sich öffentlich bei der Frau entschuldigen. Sein Lächeln wirkt aufgesetzt, die Entschuldigung alles andere als ehrlich. In den anderen Punkten ergeht unausweichlich ein Freispruch. Die junge Frau, die nur über die Heirat mit dem Angeklagten nach Österreich kam, lächelt. Derzeit ist sie nicht bereit, für sich zu sprechen und auf Gerechtigkeit zu pochen – noch nicht.