Pflaster gegen Hühneraugen ergaunert

Vorarlberg / 12.12.2017 • 22:35 Uhr
Pflaster gegen Hühneraugen ergaunert

Trio prellte Anbieter via Internet um mehr als 67.000 Euro.

Feldkirch Lediglich zwei der drei Angeklagten erscheinen beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, ein 20-jähriger Unterländer und eine gleichaltrige Oberländerin. Nach dem Dritten im Bunde wird noch gefahndet, er soll sich nach Deutschland abgesetzt haben.

Die Liste der Vorwürfe ist lang. „Man muss in der Anklage blättern und blättern, bis man zu einem Ende kommt“, bringt es Richterin Sabrina Tagwercher auf den Punkt. Was erst im Jänner 2017 endete, begann bereits im Frühjahr 2015. Die treibende Kraft im kriminellen Räderwerk waren eindeutig der 20-jährige Unterländer und der nicht erschienene Zweitbeschuldigte, mit dem Ersterer eine Beziehung in einer gemeinsamen Wohnung pflegte. Dort wurden übers Netz verschiedene Telefongesellschaften angepeilt, falsche Namen und Daten eingegeben, Verträge abgeschlossen und Handys bestellt. In 15 von 79 Fällen klappte das sogar. Doch nicht nur das: In diversen Onlineversandhäusern wurden Bekleidung, Medikamente und Kosmetikartikel (unter anderem Pflaster gegen Hühneraugen) bestellt. Alles in allem entstand laut Anklageschrift ein Schaden in der Höhe von 67.137 Euro.

Der Erstangeklagte ist geständig und reumütig: „Klar bin ich schuldig, auf jeden Fall!“ Aber was hätte er denn tun sollen, stellt er als Frage in den Raum. „Ich hatte ein psychisches Problem und war arbeitslos und drogenabhängig. Also Handys verkaufen und Stoff kaufen“, sei seine Prämisse gewesen, und zwar nicht bei klarem Verstand, wie er vor dem Schöffensenat noch erklärte: „Ohne Geld Pflaster gegen Hühneraugen zu bestellen, ist doch nicht normal, oder?“

Gelöschte Erinnerung

Essen, das sich das Duo bisweilen bei der Pizzeria oder beim Chinesen bestellte, ließ es sich von Taxifahrern bringen. Ohne diese zu bezahlen, wohlgemerkt. Die Drittbeschuldigte stellte für Bestellungen mitunter ihre VISA-Karte zur Verfügung, ohne die Rechnungen zu begleichen.

Bezüglich der anderen Anklagepunkte zeigt sie sich vor Gericht nicht geständig, und zwar mit der simplen Begründung, dass sie sich einfach an nichts mehr erinnern könne. „Meine Therapeutin hat mir nämlich geraten, alles aus meiner Erinnerung zu löschen“, sagt sie. Geständnis und sonstige Unbescholtenheit helfen dem Hauptbeschuldigen, als er wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs und des Vergehens der Untreue verurteilt wird. Er kommt mit einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten unter einer Probezeit von drei Monaten sowie einer Geldstrafe in der Höhe von 1440 Euro davon. Rund 7500 Euro muss er noch an die Geschädigten bezahlen. Bewährungshilfe wird angeordnet. Dasselbe gilt für die 20-jährige Oberländerin. Von der verhängten Geldstrafe in Höhe von 960 Euro wird ihr die Hälfte bedingt nachgesehen. 

„Man muss in der Anklage blättern und blättern, bis man zu einem Ende kommt.“