Tatort Metzgerei: Bargeldloser Kunde attackierte Angestellte

VN / 30.07.2026 • 10:31 Uhr
Tatort Metzgerei: Bargeldloser Kunde attackierte Angestellte
Der Angeklagte vor Gericht: “Ich handle manchmal halt sehr emotional.” Eckert

Mittelloser Obdachloser rastete in Bregenz aus.

Feldkirch Der Angeklagte ist 65 Jahre alt und hat es mittlerweile auf fünf einschlägige Vorstrafen gebracht. Allerdings ist die letzte Eintragung elf Jahre her. Seit Jahren ist er obdachlos, hat Probleme mit finanzieller Unterstützung und war auch bereits vier Jahre in einer Klinik. Er ist zwar eloquent, aber bei seiner Einvernahme macht sich bemerkbar, dass er immer weit abschweift und irgendetwas daher murmelt.

Im Kern bleibt er allerdings klar: Er hat in der Bregenzer Innenstadt in einer Metzgerei vor einem Monat für Aufruhr gesorgt. Er bestellte eine Wurst und hatte kein Geld. Man zeigte sich zunächst großzügig, lehnte aber weitere “Verkäufe” ab. Zudem sah der zahlungsunfähige Mann nicht ein, dass man seine deutsche Pfandflasche nicht entgegennahm.

“Du bist tot”

Er beschwerte sich, schimpfte lauthals herum, schnappte sich noch drei Flaschen aus dem Getränkekühlschrank und verschwand, ohne zu zahlen, aus der Metzgerei. Als er die Flaschen draußen einstecken wollte, nahm sie ihm die Verkäuferin wieder ab. Der Verärgerte holte aus und schlug der 41-Jährigen mit voller Wucht gerade ins Gesicht und drohte drei Mal hintereinander: “Du bist tot!”.

Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und eine aufgeplatzte Lippe, hatte eine Woche lang Beschwerden und musste Medikamente gegen die weiter andauernden Kopfschmerzen nehmen. Den Diebstahl und den Faustschlag erklärt der Angeklagte mit den Worten: “Ich handle manchmal halt sehr emotional”. Ob es ihm leidtue, will Richterin Kathrin Feurle wissen. “Nein, irgendwie nicht”, lautet seine Antwort. Die 1000 Euro Schmerzengeld kann er beruhigt anerkennen, er hat kein Geld, er wird sie vermutlich niemals bezahlen können.

Psychisch angeschlagen

Mit dem Mann stimmt einiges nicht. In der Justizanstalt gehe es ihm gut, die verabreichten Medikamente würden ihm helfen, ruhiger zu werden. “Hier spielen Frauen auch keine Rolle”, fühlt er sich bei männlichen Justizwachebeamten offenbar ganz wohl. Bezüglich seiner geäußerten Todesdrohung fängt der Beschuldigte an, heftig zu lachen, und meint: “Sie lebt ja noch, sie ist ja gar nicht tot”.

Wenn er wieder draußen sei, könne er nicht ausschließen, wieder zuzuschlagen, gibt er offen zu. Der Mann wird wegen gefährlicher Drohung, Diebstahls und versuchter schwerer Körperverletzung zu zwölf Monaten Haftstrafe verurteilt. “Sie waren kein bisschen reumütig!”, so die Richterin. Das Urteil ist rechtskräftig.