Tattoos im Dienst erlaubt

Innenminister schnürt Maßnahmenpaket gegen Personalmangel.
Schwarzach Im Jahr 2017 leisteten die Exekutivbeamten der Vorarlberger Landespolizeidirektion (LPD) exakt 154.708,45 Überstunden. Bis zum Jahr 2020 werden von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in einer Anfragebeantwortung an die Abgeordnete Stephanie Krisper (Neos) im Vorarlberger Sicherheitsapparat insgesamt 98 Personalabgänge (Pensionierungen, Kündigungen usw.) bei Exekutive und Verwaltung prognostiziert.
Rekrutierungskampagne
Die Vorarlberger Landespolizeidirektion reagiert darauf mit einer starken Personaloffensive. Derzeit werden im Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive in Feldkirch zwischen 60 und 90 Frauen pro Jahr für den Polizeiberuf ausgebildet.
Doch können damit die angekündigten Personalabgänge kompensiert werden? „Die mit dem Innenministerium vereinbarte Personalaufstockung für Vorarlberg befindet sich bereits in der Durchführung“, heißt es dazu seitens der LPD. „Die Entwicklungen werden genau beobachtet und Strukturanpassungen sowie notwendige Aufsystemisierungen laufend vorgenommen.“ Die zu erwartenden Personalabgänge treffen übrigens auf ganz Österreich zu, weshalb die Personaloffensive auch vom Bundesministerium für Inneres forciert wird. Kickl als dessen Chef kündigte am vergangenen Freitag offiziell den Start einer neuen Rekrutierungs- und Imagekampagne der Polizei an. Dabei geht es vor allem um die ohnehin schon gelockerten Kriterien zur Aufnahmeprüfung. Wie schon berichtet, spielen Alter und Größe der Kandidaten keine gewichtige Rolle mehr. Künftig sollen jedoch auch sichtbare Tätowierungen erlaubt und die Aufnahmeprozedur verkürzt werden.
Aktuell sind Tätowierungen, die nicht von der Sommeruniform mit einem kurzärmeligen Hemd verdeckt werden, verboten, doch: „Tätowierungen werden nicht mehr per se ein Ausschlussgrund sein“, sagte der Innenminister. Natürlich werde künftig geschaut werden, was drauf ist.
Stufenverfahren
Außerdem soll das System der Aufnahmetests in ein Stufenverfahren abgeändert werden. Nur wenn ein Bewerber eine Stufe schafft, darf er zur nächsten antreten. Damit soll das Aufnahmeverfahren künftig in nur zwei Monaten abgeschlossen sein. Pro Stufe sind drei Tage vorgesehen, nach jedem einzelnen Schritt soll der Bewerber informiert werden, ob er bestanden hat. Der erste Schritt ist der schriftliche Test, der künftig auch am Computer abgehalten werden soll. „Das hat nichts mit einer Senkung der Qualitätsstandards zu tun“, so Kickl.
„Tätowierungen werden nicht mehr per se ein Ausschlussgrund sein.“