Keine Haftung nach Kündigung

Vorarlberg / 02.11.2017 • 22:53 Uhr
Die zahlreichen Zuschauer erlebten einen hitzigen und sehr persönlichen Schlagabtausch. VN/Hartinger
Die zahlreichen Zuschauer erlebten einen hitzigen und sehr persönlichen Schlagabtausch. VN/Hartinger

Harder Bürgermeister Köhlmeier muss nicht für Kosten rechtswidriger Entlassung haften.

Hard Dass Hards Bürgermeister Harald Köhlmeier im November 2017 zuhören muss, wie über die Kündigung seines ehemaligen Gemeindesekretärs diskutiert wird, hat er sich 2013 wohl nicht gedacht. So lange ist es her, als der Amtsleiter gehen musste. Am Donnerstag debattierte die Harder Gemeindevertretung, ob Köhlmeier für die Kosten haften muss. 20 Gemeindevertreter sagten Nein, 13 meinten Ja. Der Abstimmung ging eine heftige Debatte voraus.

Rückblick: 2013 erhielt der damalige Gemeindesekretär eine negative Leistungsbeurteilung und wurde gekündigt. Er zog vor das Landesgericht (LG) und bekam recht. Die Gemeinde ging in Berufung und gewann, das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck schickte die Causa zurück nach Feldkirch. Die Richter erstellen eine eigene – positive – Beurteilung, weshalb die Kündigung rechtswidrig war. OLG und Oberster Gerichtshof bestätigten das Urteil. 2016 wurde der Amtsleiter zum früheren Lohn wieder angestellt – allerdings woanders, schließlich war bereits ein Ersatz gefunden worden. Den entfallenen Lohn und die Gerichtskosten musste die Gemeinde nachzahlen. Die Opposition schätzt die Kosten auf bis zu einer halbe Million Euro.

Der Prüfungsausschuss wollte 2016 einen externen Sachverständigen zu Rate ziehen, der die Causa beurteilen soll. Die Gemeinde lehnte das Ansuchen ab. Weitere Versuche der Opposition blieben erfolglos, was in der Sondersitzung gipfelte. Einziger Tagesordnungspunkt: Haftungsantrag an den Bürgermeister. Bereits in der ersten Wortmeldung änderte Anton Weber von der Harder Liste das Ansuchen: Ein externer Anwalt soll prüfen, wie hoch der Schaden ist und ob der Bürgermeister haften soll. Da war es kurz nach 19 Uhr.

Hitzige Diskussion

Zu Beginn äußerte Rechtsanwalt Bertram Grass seine Sicht. Er vertrat die Gemeinde im Arbeitsprozess. Danach folgte ein Paradebeispiel für Parlamentarismus. Argumente wurden ausgetauscht, Schmutzkübel-Vorwürfe durften auch nicht fehlen. Schwarz-Blau warf der Opposition vor, gegen den Bürgermeister und dessen Familie zu hetzen. Die Opposition beharrte auf der Prüfung und bezichtigte die ÖVP der Taschenspielertricks. Dies ließ Andreas Lunardon (ÖVP) ans Rednerpult schreiten, um seine Sakko-Taschen zu zeigen.

Die Volksvertreter stritten darüber, ob ein Gericht selbst eine Leistungsbeurteilung abgeben dürfe. Solche Sitzungen würden die Politikverdrossenheit verstärken, meinte Rene Bickel (ÖVP). Er möchte nur Gewissheit, konterte Peter Bildstein (Grüne). Uwe Breuder (ÖVP) ortete eine narzisstischen Persönlichkeitsstörung bei den Antragstellern. Dies rief Eva Hammerer und Sanel Dedic (beide Grüne) auf den Plan. Sogar das Gemeindegesetz kam zur Sprache, als FPÖ-Mandatar Markus Gritschacher den Grünen vorwarf, im Land nichts zustande gebracht zu haben.

Alle waren sich einig: Hard gebe in der Öffentlichkeit ein schlimmes Bild ab, das sei schade.

Über zwei Stunden und 16 Wortmeldungen später eröffnete Vizebürgermeisterin Eva Maria Mair die Abstimmung. Sie führte statt  Köhl­meier die Sitzung. Resultat: 20 zu 13, Antrag abgelehnt.

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