Landesjuristen stärken Stadt im Parkplatzstreit den Rücken

Vorarlberg / 20.02.2018 • 19:48 Uhr
Seit die VN am 8. November 2017 erstmals über die Parkplatzpläne des Klosters berichtet haben, schwelt ein Konflikt zwischen der Stadt Bregenz und der Abtei.VN/Paulitsch
Seit die VN am 8. November 2017 erstmals über die Parkplatzpläne des Klosters berichtet haben, schwelt ein Konflikt zwischen der Stadt Bregenz und der Abtei.VN/Paulitsch

Abtei Mehrerau muss Baugesuch an Stadt Bregenz richten.

Bregenz Seit die VN Anfang November 2017 erstmals über die Pläne des Klosters Mehrerau, einen Zentralparkplatz mit 170 Stellplätzen errichten zu wollen, berichtet haben, schwelt zwischen Stadt und der Abtei ein Konflikt. Weil die gewerberechtlichen Anträge an die Bezirkshauptmannschaft gestellt wurden, ortete die zuständige Vizebürgermeistern Sandra Schoch (Grüne) den Versuch, dass ein ordentliches Bauverfahren der Stadt umgangen werden sollte. Eine juristische Stellungnahme des Landes sollte Klarheit bringen. Schoch fühlt sich mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis bestätigt. Die Landesjuristen hätten festgestellt, dass die Parkplatzpläne des Klosters keiner wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen, sagt Schoch. Der Versuch, das Baugesetz der Stadt zu umgehen, sei damit gescheitert. „Mein Anliegen war es, dass gleiches Recht für alle gilt. Und ich wollte damit einen Präjudizfall für das ganze Land verhindern.“ Als Baubehörde erwarte sie sich jetzt eine Bauanzeige des Klosters.

Die Widmung der Flächen würde derzeit ein entsprechendes Projekt allerdings gar nicht zulassen. „Die Stadt müsste zuerst über eine Widmungsänderung beraten“, so die Vizebürgermeisterin weiter. Und da gelte es dann die raum- und verkehrsplanerischen Ziele der Stadt zu berücksichtigen. „Das Kloster ist keine Insel. Es ist Teil der Stadt. Die Entwicklungskonzepte gelten auch für diesen Bereich“, so Schoch, die sich allerdings einer konstruktiven Lösung nicht entgegenstellen will.

Mehrerau unbeirrt

Die Mehrerau selbst bleibt ihrer bisherigen Linie im Bewilligungsverfahren treu. Man habe von Anfang an den rechtlich vorgegebenen Weg beschritten und werde diesen auch weitergehen. Die Stellungnahme der Stadt, die jetzt im Zuge des Behördenverfahrens abgegeben wurde, nehme man zur Kenntnis. „Wir gehen davon aus, dass die Bezirkshauptmannschaft einen auf dem gültigen Rechtsrahmen beruhenden Bescheid erlassen wird“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber den VN. VN-MIG

„Das Kloster ist keine Insel. Die Entwicklungskonzepte gelten auch für diesen Bereich.“