Bewilligung mit Hürden

Vorarlberg / 19.04.2018 • 18:53 Uhr
Den VN liegt der Speicherteich-Bescheid der BH Bludenz mit zwölf Seiten an Auflagen und Bedingungen vor.Vn/Steurer
Den VN liegt der Speicherteich-Bescheid der BH Bludenz mit zwölf Seiten an Auflagen und Bedingungen vor.Vn/Steurer

Was im Bescheid der BH Bludenz tatsächlich steht: VN liegen Behördenunterlagen zu Speicherteich vor.

St. Gallenkirch Der Bescheid zum Bau des umstrittenen Speicherteichs für die Beschneiung des Skigebiets Silvretta Montafon (SiMo) ist zugestellt und liegt auch den VN vor. Mittwochabend hatte die SiMo das 34 Seite starke Behördenschreiben erhalten und durfte sich über grünes Licht zum Bau des Großprojekts freuen. Das „Kleingedruckte“ im mit Spannung erwarteten Bescheid dürfte die Liftmanager aber vor Herausforderungen stellen. Auf 13 Seiten sind Auflagen und Bedingungen aufgelistet, die einiges an Mehraufwand für den Betreiber bedeuten dürften.

Konkret wird in 131 Punkten beschrieben, unter welchen Auflagen dem Bau und Betrieb des Speicherteichs zugestimmt wird. An vorderster Stelle sind jene Bereiche genannt, die in der Beurteilung negativ ausgefallen waren. So haben die Sachverständigen für Naturschutz und Raumplanung das Bauvorhaben ablehnend bewertet. Sie sehen den geplanten Speicherteich als massiven, langfristigen Eingriff in die Natur und sprechen bei der Anlage von einem Artefakt. Zwölf Bedingungen hat die Behörde in ihrem Bescheid allein mit dem Naturschutz, der Raumplanung und Baugestaltung verbunden. So wird die SiMo etwa dazu verpflichtet, eine ökologische Bauaufsicht zu stellen, die die Einhaltung der Vorschriften dokumentiert und der Bezirkshauptmannschaft berichtet.

Amphibien bergen

Zu den Vorschriften zählt die Verpflanzung der Moorvegetation an einen neuen Standort. Auch die Tiere in den kleinen Wassertümpeln müssen von einem Biologen geborgen werden und in sogenannte Kompensationsgewässer gebracht werden. Umfangreiche Auflagen gibt es zudem während der Bauarbeiten. So dürfen die Hochmoorflächen nicht mit Baumaschinen befahren werden. Auch das Lagern von Baumaterialien auf den definierten Flächen wird untersagt.

Umfangreich geregelt sind gestalterische Maßnahmen für den 307.200 Kubikmeter großen Speicherteich, der eine bis zu 26 Meter hohe Staumauer hat, sowie für die Pumpstation. Ein entsprechendes Begrünungs- und Gestaltungskonzept muss fristgerecht umgesetzt werden. Die Pumpstation und sämtliche sichtbaren Teile der Bauwerke sind an das Umgebungsgelände anzupassen, heißt dazu im Bescheid. Und noch eine Vorgabe hat die SiMo zu erfüllen. So muss der Speichersee nach Ende der Skisaison so rasch wie möglich befüllt werden. Eingemahnt werden auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Sie seien vollständig und termingerecht umzusetzen.

Die vielen Auflagen dürften die Kritiker des Projekts, das mit seiner Dimension den üblichen Rahmen im Land sprengt, dennoch nicht milde stimmen. Der massive Eingriff in die Landschaft bleibt. Das sieht auch der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung so. Der gestalterische Anspruch an die Architektur würde zwar den Eindruck mildern, an der Problematik einer in dieser Höhenlage fremdartigen technischen Infrastruktureinrichtung ändere das allerdings nichts Grundlegendes, heißt es im Gutachten.

Schneelanzen dürfen bleiben

Wenig Freude dürften die Gegner zudem mit einer weiteren Feststellung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz haben. So wurde von Gutachtern als Ausgleichsmaßnahme im Falle einer Bewilligung gefordert, dass die Schneelanzen nach jeder Wintersaison wieder abgebaut werden müssen. Die Behörde verweist im aktuellen Bescheid allerdings darauf, dass es für die Schneelanzen bereits eine Bewilligung gebe und sie nicht in bestehendes Recht eingreifen könne. Neue „Schneeerzeuger“ dürften alerdings im gegenständlichen Projekt nicht errichtet werden, heißt es weiter.