“Ich musste mich sehr zusammenreißen”: 12.000 Euro Strafe für Nötigung

LokalB_N / 23.02.2025 • 16:00 Uhr
Prozess, Landesgericht
Der 20-Jährige musste sich vor Gericht verantworten, weil er einem Bekannten mit dem Tod gedroht hatte. EC

Weil Nachbar sich wegen „Dreier“ erkundigte, rastete 20-Jähriger aus.

Feldkirch Wegen einer Nötigung erhielt ein 20-jähriger Arbeiter am Landesgericht Feldkirch eine beachtliche Geldstrafe von 12.000 Euro. Der Grund, warum die Strafe derart massiv ausfällt, ist, dass der Mann in der Schweiz 3000 Euro netto pro Monat verdient. Ab März ist es allerdings vorbei mit dem guten Einkommen. „Ich habe Scheiße gebaut, deshalb wurde ich gekündigt“, räumt der vorbestrafte Montagearbeiter vor Gericht ein. Zusätzlich hat er Schulden in der Höhe von über 6000 Euro. Zum einen für ein Auto, zum anderen gibt er zu: „Wenn ich ganz ehrlich bin, habe ich auch viel Geld im Casino gelassen.”

Ausgerastet

Ein flüchtiger Bekannter fragte die Schwester des Angeklagten, ob sie nicht Lust auf einen Dreier habe. Das hat den Zwanzigjährigen dermaßen verärgert, dass er zu dem Fragesteller hinunterging und ihn am liebsten verprügelt hätte. „Wenn ich ganz ehrlich bin, habe ich mich sehr zusammenreißen müssen“, so der Beschuldigte. Deshalb habe er nicht zugeschlagen, sondern nur mit Worten gedroht, falls der andere künftig weiterhin solche Angebote mache. „Wenn mein Vater nicht hier wäre, würde ich zwei Magazine über dich leeren“, sagte er wortwörtlich. Gemeint war, er werde zwei Magazine leer schießen. Rechtlich also eine Todesdrohung.

Tiefer Schock

Als der Verurteilte die Höhe der Gesamtstrafe hört, ist er schockiert. Doch Richter Marco Mazzia erklärt ihm, dass er, wenn er gekündigt ist, um eine Senkung der Strafe ansuchen kann. Die Strafe bemisst sich nach dem Einkommen. Dieses ist derzeit extrem gut, wird aber nach der Kündigung rapide sinken. Damit auch die Geldstrafe. Der Verurteilte ist erleichtert: „Wenn ich ganz ehrlich bin, bin ich jetzt sehr froh. Ich will nämlich eine Lehre machen und da verdiene ich vielleicht nur 600 Euro.” Das Urteil wegen Nötigung ist nicht rechtskräftig.