Lebensversicherung: „Wie im Casino“

Markt / 07.04.2013 • 19:23 Uhr
Wenn die Beratung gut ist, wissen die Konsumenten um die Tücken der fondsgebundenen Lebensversicherung.
Wenn die Beratung gut ist, wissen die Konsumenten um die Tücken der fondsgebundenen Lebensversicherung.

Lebensversicherungen als Vorsorgeform können gefährlich sein – sagen AK und Experten.

schwarzach. Es war ein Angebot, das man nicht ausschlägt – die versprochene Rendite war sehr hoch, die Aussichten geradezu rosig. Eine Lebensversicherung, fondsgebunden dazu. Der Berater lobte sein Produkt. Zuerst kam die Unterschrift, viel später die Ernüchterung. Bisherige Vergleiche von fondsgebundenen Lebensversicherungen lieferten nämlich wenig erfreuliche Ergebnisse. Nicht ohne Grund finden sich viel zu selten klare Aussagen zu Risiko und Verlust in den Angebots- und Antragsunterlagen. Eindeutige Hinweise liefert vor allem das „Kleingedruckte“ in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

„Oft endet der Abschluss und die Dotierung einer Lebensversicherung mit einem Totalverlust“, stellt der Feldkircher Rechtsanwalt und Versicherungsexperte Hans-Jörg Vogl fest. Bisherige Erhebungen der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigten, dass die meisten Anbieter von fondsgebundenen Lebensversicherungen zwar Prozent-Angaben zu Abschlusskosten, laufenden Kosten und Abzügen bei vorzeitiger Vertragsauflösung, ­lieferten. Aber eine Garantie dafür habe man deshalb noch lange nicht, betont Waltraud Povzek, Versicherungsexpertin der AK Oberösterreich.

Wertpapierspekulation

Und sie sagt ganz klar: „Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Wertpapier-Spekulation auf Namen und Rechnung des Kunden.“ Das müsse jedem klar sein, der eine solche Versicherung abschließe. Ist es aber oft nicht. Das liege in den meisten Fällen am Berater, aber auch daran, dass die Menschen sich von den Aussichten auf einen hohen Gewinn blenden lassen. Für Vogl indes ist klar: „Mit einer fondgebundenen Lebensversicherung macht man auf jeden Fall Verlust.“ Er verweist auf ein Urteil, das der Liechtensteiner OGH jüngst gesprochen hat. Die Richter fordern, dass Versicherungsnehmer, die eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen, genauestens über Art und Wirkweise des Fonds zu informieren sind.

Richtungsweisendes Urteil

Der Feldkircher Anwalt mit Dependance im Fürstentum ist der Ansicht, dass ein vollkommen aufgeklärter Versicherungsnehmer nie auf die Idee gekommen wäre, beispielsweise bei der liechtensteinischen Vienna Life, einer Tochter der österreichischen Vienna Insurance Group, eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen. Der Kaufentschluss des Versicherungsnehmers sei zusätzlich noch verstärkt worden, indem den Versicherungsnehmern unrealistische Wert­entwicklungsprognosen unterbreitet worden seien, sagt Vogl im Gespräch mit den VN. Das sieht der Sprecher der Vorarlberger Versicherungen in der Wirtschaftskammer, VLV-Vorstandsvorsitzender Robert Sturn, ähnlich.

Lückenhafte Beratung sei oftmals die Ursache für solch teure Missverständnisse. Auch habe man mit viel zu hohen Erträgen gerechnet. Er sei unglücklich, dass diese Anlageform auch die normale Lebensversicherung diskreditiere, sagte er den VN. Seine Versicherung (die Vorarlberger Landesversicherung) habe dieses Produkt deshalb gar nicht im Programm. Nachsatz: „Es ist eine Sauerei, was man da in manchen Fällen mit den Kunden aufführt.“ In einem solchen Fall habe, so Anwalt Vogl, nunmehr der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH, GZ IV ZR 271/10) ­klargestellt, dass ein Versicherer, der keinen eigenen Außendienst hat, sich nicht darauf berufen kann, ein Makler hätte den Kunden falsch informiert. Für das Verschulden des Maklers habe die Versicherung – im konkreten Fall die Vienna Life – einzustehen. Weiters hat der BGH entschieden, dass ein Versicherer, der „frivole Zukunftsprognosen“ äußert, letztlich auf Einhaltung seiner Versprechungen in Anspruch genommen werden kann. Laut Vogl ist zu erwarten, dass die richtungsweisende Entscheidung des BGH, welche gegen die Clerical Medical Insurance (CMI) ergangen ist, auch auf in Liechtenstein und Österreich anhängige Verfahren durchschlägt.

Im Übrigen sei ihm noch keine fondsgebundene Lebensversicherung untergekommen, bei welcher der Kunde auch nur irgendeinen Nutzen hätte. Der Kapitalverlust betrage im Verhältnis zu einem risikolosen Investment (Sparbuch, Wohnbauanleihe, Staatsanleihe) mindestens 50 Prozent des eingesetzten Kapitals. „Mit einem Sparbuch sind Sie auf jeden Fall besser dran, selbst beim derzeitigen Negativzins.“

Arbeiterkammer-Expertin Waltraud Povzek teilt die Meinung Vogls und sieht den Abschluss von fondsge­bundenen Lebensversicherungen äußerst skeptisch: „Das ist wie wenn ich ins Casino gehe. Bei einem Sparbuch weiß ich sicher, was ich bekomme.“ Derzeit laufen rund 100 Verfahren gegen die Liechtensteiner Anbieter Vienna Life und Swiss Life. Anwalt Hans-Jörg Vogl warnt vor längerem Zuwarten. Die Ansprüche verjähren nämlich.

Mit einem Sparbuch sind sie auf jeden Fall besser dran, auch beim jetzigen Zinsniveau.

Hans-Jörg Vogl

Tipps für Versicherte

» Unterschätzen Sie keinesfalls das Risiko einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Ohne zusätzlich vereinbarte Garantien besteht die Gefahr des Totalverlusts. Fondsgebundene Lebensversicherungen eignen sich nur für risikobereite Anleger, die sich Verluste leisten können.

» Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung und legen Sie vorher fest: Wie viel will ich für wie lange veranlagen? Welche Optionen sind für mich sinnvoll? Welche Verluste kann ich mir schlimmstenfalls leisten? Danach holen Sie mehrere Angebote ein, die Ihren Anforderungen entsprechen, und wählen das kostengünstigste aus.

» Wählen Sie keine längere Laufzeit oder höhere Prämie, als Sie eigentlich wollen. Das nützt nur Ihrem Vermittler, denn Abschlusskosten berechnen sich aus der Nettoprämiensumme (Prämienhöhe x Laufzeit). Vorzeitige Vertragsauflösungen sind trotz der erreichten gesetzlichen Verbesserung für Konsumenten nachteilig. Starten Sie lieber mit kürzerer Laufzeit und geringeren Prämien und erhöhen Sie später bei Bedarf.

» Wertschwankungen und Kursverluste treffen Sie umso härter, je höher Ihr bereits erworbenes Guthaben ist. Überlegen Sie daher am Ende der Laufzeit den Wechsel in risikoärmere Fondsvarianten und Garantieprodukte oder wählen Sie schon zu Beginn ein entsprechendes Ablaufmanagement.

Weitere Informationen unter www.arbeiterkammer.com/online/geldanlage-anlageberater-20228.html