Andreas Scalet

Kommentar

Andreas Scalet

Die ärztliche Schweigepflicht

Markt / 24.04.2013 • 21:25 Uhr

Ärzte müssen zwar nicht mehr den hippokratischen Eid leisten, die ethischen Anforderungen sind gleichwohl hoch geblieben. Patienten (und wer ist das nicht) erwarten sich von Herr und Frau Doktor, dass sie alles zum Wohle ihrer Kunden unternehmen. Und sie erwarten wohl auch, dass sie diese Ansprüche gegenüber ihren Mitarbeitern ­anwenden. Das mag in zahlreichen Fällen so sein, selbstverständlich ist es aber nach wie vor nicht.

Während Unternehmen ihren Angestellten einen halbwegs angemessenen Mindestlohn bezahlen, sind die Löhne, die viele Arzthelferinnen und -assistentinnen bekommen, nach wie vor unter der Armutsgrenze. Die VN machten diese sprichwörtlichen Hungerlöhne öffentlich, Gewerkschaft und Politiker urgierten daraufhin eine Anhebung der Löhne. Die Reaktionen der Mediziner blieben verhalten – konkret: Sie schwiegen dazu. Ob die „ärztliche Schweigepflicht“ von der Interessenvertretung verordnet oder aus Scham eingehalten wurde, war nicht zu klären.

Die Ärzte sind nicht immer so schweigsam: Geht es um die eigenen Interessen, wird durchaus Druck gemacht. Nicht nur einmal wurde den Patienten öffentlich und im Sprechzimmer Angst eingejagt. Wenn dies und jenes wie geplant komme, könne die ärztliche Versorgung nicht mehr gewährleistet werden, malen die Interessenvertreter der Mediziner immer wieder schwarz, wenn sie um Pfründe und Privilegien fürchten. Bei den Löhnen ihrer Mitarbeiterinnen sind sie schweigsam. Schieben höchstens den schwarzen Peter dem wichtigsten Verhandlungspartner zu und machen Lohnerhöhungen von den Krankenkassen abhängig. Unzulässig, wie der Obmann der VGKK, Manfred Brunner, feststellt: „Beim Durchschnittseinkommen der Ärzte wäre auf jeden Fall eine Gehaltserhöhung drin.“

Immerhin ist zu hören, dass sich die Ärztekammer unter ihren Mitglieder nun umhört, was diese eigentlich den Mitarbeiterinnen bezahlen. Ein gutes Zeichen, denn wenn die kümmerlichen Zahlen erst einmal schwarz auf weiß festgehalten sind, wird wohl auch bei vielen niedergelassenen Ärzten die Einsicht reifen, dass ein ordentliches Gehalt durchaus auch der Gesundheit dient. Jener ihrer Mitarbeiterinnen nämlich, die derzeit oft zu wenig verdienen, um über die Runden zu kommen, geschweige denn in einem verträglichen Alter in Pension gehen zu können. Mitte Mai wollen sich Ärztevertreter und Gewerkschafter wieder finden. Hoffentlich ist bis dann die „ärztliche Schweigepflicht“ aufgehoben.

andreas.scalet@vn.vol.at, 05572/501-862