Die Grundstücke mobiler machen

Markt / 13.11.2013 • 19:01 Uhr
Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser wunderte sich nicht, dass das Thema „Bodenpolitik“ viele Bürgermeister und führende Beamte interessierte.  Fotos: VN/Hofmeister
Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser wunderte sich nicht, dass das Thema „Bodenpolitik“ viele Bürgermeister und führende Beamte interessierte. Fotos: VN/Hofmeister

Neue Raumplanungsverordnung könnte
für Bewegung auf dem Grundstücksmarkt sorgen.

Dornbirn. (ha) 42 Prozent der für Bebauung gewidmeten Grundstücke im Vorarlberger Rheintal sind nicht bebaut, wobei es aber große regionale Unterschiede gibt. Das Interesse an Bauland steigt, aber trotz des Überhangs kommt zu wenig Grund und Boden auf den Markt. Warum das so ist, brachte ein Bürgermeister aus dem Vorderwald auf der Veranstaltungsreihe „Vorarlberger Standortgespräche“ auf den Punkt. Als er bei einem Grundbesitzer wegen einer Fläche für die Gemeinde anklopfte, sagte dieser: „Ich würde verkaufen, wenn du mir sagst, was ich mit dem Geld tun soll.“ Das mag nicht auf alle Grundeigentümer zutreffen, aber viele von ihnen weigern sich partout, ihren Grund und Boden zu versilbern, warum auch immer.

Sorgsamer Umgang

Kein Wunder also, dass sich nicht nur Häuslebauer, Bauunternehmen, Firmen, gemeinnützige Wohnbaugesellschaften und Gemeinden immer schwerer tun, geeignete Grundstücke für den privaten Hausbau, für Betriebe oder öffentliche Einrichtungen zu erwerben. Dazu kommt, dass in den letzten zehn Jahren die Grundstückspreise in den Ballungsräumen um rund 30 Prozent angestiegen sind.

Mit der neuen Raumplanungsverordnung wollen das Land und die Gemeinden Bewegung in die Mobilisierung des Grundstücksmarktes bringen. „Aktive Bodenpolitik heißt aber auch Eingriffe ins Privateigentum“, wünscht sich Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser einen sorgsamen Umgang mit den neuen Instrumenten der Raumplanungsverordnung. Wie das funktionieren kann, wissen Raumplaner DI Andreas Falch und der Rechtsanwalt MMag. Josef R. Lercher. Falch rät den Gemeinden, bei der Flächenwidmung, die für viele Grundbesitzer eine verlässliche Grundlage für die Verwendung von Grund und Boden darstellt, in überschaubaren Zeiträumen zu planen, auch wegen immer wieder vorkommender Rückwidmungen, die nicht selten für Streit sorgen. Deshalb sollte rechtzeitig Kontakt mit den Besitzern von Grundstücken gesucht werden. Wichtig erscheint ihm, dass die Gemeinden strategische Grundstückskäufe tätigen, auch um bei zukünftigen Verbauungen ein Wörtchen mitreden zu können.

Gut beraten sind die Gemeindeämter, wenn sie bei Entscheidungen, die die Raumplanung betreffen, erfahrene Juristen zurate ziehen, weiß Anwalt Lercher aus langjähriger Erfahrung. Die gesetzlichen Möglichkeiten praktisch anzuwenden, erfordert jedenfalls viel Fingerspitzengefühl.

Diana und Tone Rüscher, Tischlerei Rüscher.
Diana und Tone Rüscher, Tischlerei Rüscher.
Bgm. Martin Netzer (links) und Bgm. Andi Haid.
Bgm. Martin Netzer (links) und Bgm. Andi Haid.
Jürgen Blenke (links) und Roland Ritsch.
Jürgen Blenke (links) und Roland Ritsch.
Hubert Feurstein, Bgm. Richard Amann, Stadtrat Karl Dobler (v. l.).
Hubert Feurstein, Bgm. Richard Amann, Stadtrat Karl Dobler (v. l.).
Werner Asam, Gerda Schnetzer, Dieter Hartmann (v. l.).
Werner Asam, Gerda Schnetzer, Dieter Hartmann (v. l.).
FH-Vizerektor Dr. Oskar Müller, Referenten MMag. Josef R. Lercher und DI Andreas Falch, DI Dr. Gerald Mathis, ISK (v. l.).
FH-Vizerektor Dr. Oskar Müller, Referenten MMag. Josef R. Lercher und DI Andreas Falch, DI Dr. Gerald Mathis, ISK (v. l.).
Astrid Zylla, Standort­management Hohenems.
Astrid Zylla, Standort­management Hohenems.
Bgm. Harald Köhlmeier (links) und Raika-Vorstand Johannes Ortner.
Bgm. Harald Köhlmeier (links) und Raika-Vorstand Johannes Ortner.