Selbstanzeigen

schwarzach. Der Ministerrat hat am 11. Juni 2014 (ohne vorhergehendes Begutachtungsverfahren) die Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetznovelle 2014 beschlossen. Darin kommt es zu einer deutlichen Verschärfung
bei Selbstanzeigen.
Selbstanzei-
gen, die nach Bekanntgabe
oder Anmeldung einer abgabenbehördlichen Prüfung (z.B. Betriebsprüfung) erstattet werden, sollen künftig mit Zuschlägen zwischen 5% und 30% der Abgabenschuld sanktioniert werden. Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige soll nur noch in jenen Fällen zuerkannt werden, wenn (neben der Abgabe) auch ein Zuschlag entrichtet wird. Der Zuschlag ist wie folgt gestaffelt: bei einer Abgabenschuld bis 33.000 (5%), bis 100.000 (15%), bis 250.000 (20%) und über 250.000 Euro soll er 30% betragen. Die Zuschläge werden bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Finanzvergehen fällig. Bei einer leichten Fahrlässigkeit ist kein Zuschlag vorgesehen. Darüber hinaus soll die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ausgeschlossen werden, wenn in der Vergangenheit für dieselbe Abgabenschuld bereits eine Selbstanzeige erstattet wurde. Die neue Rechtslage soll für alle Selbstanzeigen gelten, die nach dem 30. September 2014 erstattet werden.

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG