Überbrückungshilfe

schwarzach. Selbstständig Erwerbstätige, die ein Einzel- oder Kleinunternehmen betreiben, kämpfen oft mit der Beitragsbelastung in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Um Härtefälle abzumildern, kann im Jahr 2014 in bestimmten Fällen bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft eine sogenannte Überbrückungshilfe beantragt werden.
Die Überbrückungshilfe kann bei „außergewöhnlichen Ereignissen“ beantragt werden. Darunter fallen z.B. eine lang andauernde Krankheit (mind. drei Monate), wenn diese zur Arbeitsunfähigkeit führt, die mangelnde Liquidität als Folge der Insolvenz eines großen Auftraggebers oder wenn der Betrieb aufgrund einer Naturkatastrophe unbenutzbar wird.
Anspruch auf eine Überbrückungshilfe haben selbstständig Erwerbstätige, die in der Pensionsversicherung nach dem GSVG bzw. FSVG pflichtversichert sind und deren monatliches Nettoeinkommen 1126 Euro nicht übersteigt. Die Überbrückungshilfe wird idR einmalig für die Dauer von drei Monaten gewährt und beträgt
50 % der vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge. Das Antragsformular kann unter www.svagw.at/Notfallhilfe im Internet herunter- geladen werden. Der Antrag muss bis 31. 12. 2014 bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden.

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