“Geringes Verschulden”, hohe Strafe

Wegen vertikaler Preisabsprachen wurde gegen Sutterlüty Geldstrafe verhängt.
schwarzach. (VN-sca) Kurz vor Jahresende hat das Bundeskartellgericht noch zwei Lebensmittelhändler mit Geldbußen belegt. Die Tiroler M-Preis GmbH und die Sutterlüty-Handels GmbH müssen Geldbußen von 225.000 (M-Preis) bzw. 78.750 (Sutterlüty) wegen „vertikaler Abstimmungen mit einigen Lieferanten“ bezahlen und dass, obwohl sie „im Rahmen der Preisabstimmungsmaßnahmen eine passive Rolle gespielt haben und von den abgestimmten Verkaufspreisen wiederholt abgewichen sind“, wie es in der Stellungnahme der Bundeswettbewerbsbehörde zu den beiden Urteilen heißt.
Und weiter schreiben die Wettbewerbshüter: „dass auf die Sutterlüty Handels GmbH von ihren Lieferanten und auf Drängen ihrer Mitbewerber Druck ausgeübt wurde, an Preisabstimmungsmaßnahmen teilzunehmen, bzw. bestimmte Endverkaufspreise einzuhalten.“ Fazit: „Insofern war das Verschulden von Sutterlüty als gering zu werten.“ Dem Verfahren ging eine Hausdurchsuchung voraus, teilen die Wettbewerbshüter mit, die sich 2014 besonders auf den Lebensmittelhandel konzentriert hat. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig. Die Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet.
In die Schlagzeilen geriet der Schlagabtausch zwischen dem Chef der Behörde,
Theodor Thanner, mit dem Vorstandsvorsitzenden der Spar WarenhandelsgmbH, Gerhard Drexel. Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren wegen Preisabsprachen vor Gericht ausficht. Konkurrent Rewe einigte sich mit der Behörde und bezahlte 20,8 Mill. Euro Strafe.