Gorbach im Zeugenstand

Ehemaliger Minister soll heute im Meusburger-Prozess aussagen – ohne Öffentlichkeit.
Feldkirch. (ec) Drei Mal wurde bereits im März verhandelt, neun Termine sind für April anberaumt, letzter Prozesstermin soll am 29. 4. sein, so jedenfalls der Plan. Was im Schwurgerichtssaal vor sich geht, wissen nur die Verfahrensbeteiligten, die Öffentlichkeit wurde nach dem Finanzstrafgesetz ausgeschlossen. Dass heute voraussichtlich Hubert Gorbach von 9 bis 12 Uhr in den Zeugenstand gebeten wird, sickerte dennoch durch. Meusburger selbst äußerte sich vor Jahren in einem Gespräch mit der APA offenbar dahingehend, dass er im Zuge der betreffenden Betriebsansiedlung die Angelegenheit mit dem Finanzministerium sowohl auf höchster Beamtenebene als auch mit dem damaligen Minister Grasser besprochen habe. „Grasser habe sich dafür ausgesprochen, eine ‚rechtlich zulässige Lösung zu finden‘ und natürlich habe auch Gorbach als damaliger Infrastrukturminister Interesse daran gehabt“, berichtete damals die APA von den Ausführungen Meusburgers. Welche Details Gorbach heute, rund zehn Jahre nach den betreffenden Gesprächen, noch in Erinnerung sind, wird sich zeigen. Auch diese Einvernahme findet hinter verschlossenen Türen statt.
Ausschluss bleibt
Eines ist fix: Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wer sich für diesen Prozess interessiert, kann nicht zuhören, so will es das Gesetz. Wer dafür umso genauer zuhören muss, sind die Schöffen, also die dem vorsitzenden Richter beigezogenen Laienrichter. Unabhängig davon, ob man Kindergärtnerin, Mediziner, Sekretärin, Hausfrau, Landschaftsgärtner oder sonst einen Beruf ausübt, während der Prozessdauer ist man „Richter“. Das ist in diesem Verfahren besonders anspruchsvoll. „Die Laienbeteiligung zwingt alle Profis dazu, die Sache laiengerecht darzustellen. Das können die ‚Profis‘ auch nur, wenn sie sie selbst durchschaut haben, und gerade das schadet der Sache nie“, urteilt Verteidiger Andreas Scheil, Strafrechtsprofessor in Innsbruck.
„Die Laienbeteiligung in Finanzstrafverfahren hat in Österreich lange Tradition. Sie hat immer auch den Sinn gehabt, Beschuldigte vor Berufsrichtern zu schützen. Diese erhalten ihr Gehalt aus Steuergeldern und könnten sich daher als Opfer einer Abgabenhinterziehung oder eines Schmuggels betrachten“, erklärt Scheil, warum Laienrichter im Finanzstrafverfahren eingesetzt werden.
Die Laienbeteiligung zwingt dazu, die Sache laiengerecht darzustellen.
Andreas Scheil