Konsument als offenes Buch: Was Firmen alles sammeln

Der gläserne Konsument ist längst Wirklichkeit. Firmen sammeln Daten aller Art.
Schwarzach. (VN-sca) „Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.“ So weit, so unklar, denn es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen für das Datenschutzgesetz 2000, und die sorgen dafür, dass der Konsument auf verschiedenen Ebenen für Banken, Firmen und deren Marketer zum offenen Buch wird.
Zwei Untersuchungen, von der Österreichischen Arbeiterkammer bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bzw. bei „Cracked Labs – Institut für Kritische Digitale Kultur“ in Auftrag gegeben, haben sich mit der sensiblen Materie befasst. Paul Rusching, Konsumentenschützer bei der Vorarlberger AK, kann auch mit Beispielen aufwarten, wie sich diese Sammelwut auf Konsumenten auswirken kann. Das Beispiel eines Professors, der um einen Kredit ansucht, ist nur eines davon. Der gute Mann hat das Pech, dass er zwar in einem abbezahlten Häuschen wohnt, doch die Gegend, in der dieses Haus steht, ist leider schlecht bewertet. Und das gab den Ausschlag. Sein Ansuchen wurde abgelehnt. Nicht nur die Adresse kann zum Fallstrick werden, auch der Vorname ist oft ein Kriterium, ebenso die Automarke und sogar die Farbe des Fahrzeugs können über Wohl und Weh des Bürgers entscheiden.
Mehr Anfragen
Die falsche Adresse ist nicht der einzige krasse Fall von Datennutzung, aber er zeigt, dass die Sammlerei durchaus negative Auswirkungen auf die Konsumenten hat, ohne dass die überhaupt etwas davon ahnen. „Man kann sich gar nicht vorstellen, nach welchen Parametern selektiert wird“, so Rusching, der beim AK-Konsumentenschutz immer wieder mit Anfragen und Beschwerden in diesem Bereich zu tun hat. Er bestätigt auch, dass die Anfragen ebenso wie die Unsicherheit der Konsumenten bezüglich ihrer Daten zunehmen. Die Angaben der Konsumenten werden zwar nach wie vor persönlich abgefragt, verlassen wollen sich Unternehmen und Banken aber nicht ausschließlich auf diese Eigenauskunft. Sie ziehen auch die Daten zurate, die von KSV 1870, AKV oder Creditreform zusammengetragen werden. Beim KSV gibt es verschiedene Dateien, zum Beispiel die Warnliste Banken, in der nur sogenannte negative Daten enthalten sind, etwa wenn man die Bankomatkarte unerlaubt nutzt oder wenn ein „qualifizierter Zahlungsverzug“ gegeben ist.
Strenge Auflagen
Es gibt die Konsumentenkreditevidenz, zu der auch Versicherungen und Leasingunternehmen Zugriff haben. Für die Nutzung gebe es strenge Auflagen, versichert der KSV 1870. In dieser Liste ist übrigens auch ersichtlich, wenn der potenzielle Kreditnehmer bei mehreren Banken um einen Kredit anfragt, also einen Preisvergleich anstellt.
Die Angst vor der Überwachung lässt bei vielen Organisationen und Bürgern auch die Alarmglocken in der Diskussion um die Abschaffung des Bargeldes läuten. Das sei in Österreich aber derzeit kein Thema, beruhigte Bankensprecher Wilfried Hopfner in den VN. Weniger vorsichtig sind Bürger mit ihren Daten, wenn sie Kundenkarten verwenden oder wenn sie im Internet surfen. Die Arge Daten macht deshalb auf die Rechte der User im Internet aufmerksam und rät zu einem vorsichtigen Umgang mit den eigenen Daten im weltweiten Netz.

Transparenz
So kommt für Konsumenten Klarheit in die Daten:
» Selbstauskunft. Sie wollen wissen, welche Daten die Wirtschaftsauskunfteien über Sie gesammelt haben? Einmal jährlich haben Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Daten einzusehen. Gesetzlich sind auch Löschungsrechte vorgegesehen, um falsche Daten zu korrigieren. Antragsformulare sind auf der Homepage der Arbeiterkammer, aber auch auf jenen der Auskunfteien zu finden. Bis der Eintrag zugesandt wird, kann es rund acht Wochen dauern.
» Löschen. Für Einträge in der Bonitätsdatenbank hat das Gesetz Löschfristen vorgesehen, wenn der Konsument die Schulden getilgt hat; diese betragen zwischen drei und sieben Jahren, je nach Datenbank, in welcher die Einträge gespeichert sind und um welche Art von Schulden es sich handelt. Nähere Informationen ebenfalls auf den Websites der Firmen. Man kann sich auch ganz aus diesen Datenbanken löschen lassen, doch das kann negative Folgen zeitigen. Unternehmen könnten vermuten, dass es Gründe hat, wieso die Person nirgends aufscheint.
» Fehler berichtigen. Firmen müssen Betroffene informieren, wenn sie in der Bonitätsdatenbank eingetragen werden. Wenn Fehler vorkommen oder die Daten nicht mehr aktuell sind, hat der Konsument das Recht, diese Daten ändern zu lassen.
» Hilfe. Die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Vorarlberg steht bei Fragen zur Verfügung, auch die Auskunfteien stehen für Anfragen zur Verfügung, eine Fülle von Informationen enthält auch die Homepage der Arge Daten www.argedaten.at