Registrierkassenpflicht beschäftigt das Gericht

Markt / 02.03.2016 • 19:35 Uhr
Registrierkassenpflicht in der Probephase: Noch hoffen die Betroffenen auf Entschärfung.  Foto: APA/Schlager
Registrierkassenpflicht in der Probephase: Noch hoffen die Betroffenen auf Entschärfung. Foto: APA/Schlager

Wien. (VN) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Mittwoch in einer öffentlichen Verhandlung mit der Registrierkassenpflicht befasst. Mehrere Unternehmer haben die Aufhebung des Paragraphen 131 b Bundesabgabenordnung (BAO) beantragt, weil sie den durch die Registrierkassen verursachten Aufwand für unverhältnismäßig hoch und damit verfassungswidrig halten. Seit 1. Jänner sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro, wovon mindestens 7500 Euro in bar kassiert werden, verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu verwenden. Bisher galt eine Umsatzgrenze von 150.000 Euro, ab der eine Registrierkasse verwendet werden musste. Eine Entscheidung des VfGH wird noch in dieser Session, also im März, erwartet.