Fünf Gesetze auf einen Streich

Land erlässt ein neues Gesetz, um fünf Gesetze aufzuheben und
21 zu vereinfachen.
Bregenz. (VN-sca) Die Vorarlberger Landesregierung hat den fertiggestellten Entwurf über das Gesetz zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung zur Begutachtung versandt. Der hat es in sich: Auf einen Schlag sollen mit einem neuen Gesetz 21 Gesetze geändert, ein Rechtsbereinigungsgesetz erlassen und fünf Gesetze aufgehoben werden. Nicht alle betreffen die Wirtschaft, doch die Unternehmer waren treibende Kraft hinter dem nun ausgearbeiteten Entwurf, der, so Landeshauptmann Markus Wallner das Ziel hat, die Bürger sowie die heimische Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten. Wallner: „Das Gesetz soll spürbare Erleichterungen bringen.“
Bürokratie wird abgebaut
Der vorliegende Entwurf sei ein weiterer großer Schritt für Bürokratieabbau und Deregulierung, ist auch die Vorarlberger Legistiklandesrätin Bernadette Mennel zufrieden. Die wichtigsten Änderungen des neuen Deregulierungsgesetzes im Überblick: Die Bewilligungspflicht für Lichtspielvorführungen fällt. Die Flächen- und Höhenvorgaben für Bauwerke in Betriebsgebieten werden großzügiger gefasst, was sicherlich bei etlichen Bauwerbern für Aufatmen und Hoffnung sorgt. Im Baurecht entfällt außerdem künftig die Schlussüberprüfung. Auch der Wohnbaufonds wird aufgelöst.
Die Vorgaben für die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes werden ebenfalls gelockert. Ermöglicht wird durch das neue Deregulierungskonzept in Hinkunft das Aufstellen von Mobilheimen und Bungalows auf Campingplätzen. Zudem werden Zuständigkeiten im Kindergarten- und Pflegeheimbereich bei der Landesregierung konzentriert. Darüber hinaus erfolgt, so Mennel, eine Rechtsbereinigung: „Die Rechtsordnung wird so deutlich übersichtlicher.“ „Damit setzen wir die Vereinfachungen und Entlastungen im Sinne der Bürger fort“, beteuert der Landeshauptmann.
Weichenstellungen
In puncto Verwaltungsvereinfachung habe die Landesregierung bereits einige Weichenstellungen vornehmen können. Dazu gehört die vereinfachte Bautechnikverordnung, die überarbeitete Heim- sowie Schulbauverordnung, ebenso wie die jüngst realisierte Verschmelzung von Agrarbezirksbehörde (ABB) und Landwirtschaftsabteilung. „Wir arbeiten ständig daran, bürokratische Hürden und eine zu hohe regulatorische Dichte abzubauen. Mit dem nun vorliegenden Gesetz machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, versichert Wallner.
„Zukunft der Verwaltung“:
Er verspricht weitere Maßnahmen: Ein laufendes Projekt in der Landesverwaltung sei die Optimierung der Aufgabenverteilung zwischen dem Amt der Landesregierung und den Bezirkshauptmannschaften. Erste Ergebnisse werden bald auf dem Tisch liegen. Die Straffung der Verwaltungsstrukturen werde konsequent fortgesetzt. „Es gibt noch Bereiche, wo durch eine Bündelung von Verwaltungsaufgaben Schnittstellen reduziert und Aufgaben klarer geregelt werden können“, ist Wallner überzeugt. /A11
Das neue Gesetz soll spürbare Erleichterungen bringen.
LH Markus Wallner
Deregulierung und Vereinfachung
Das Gesetz zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung, das nun zur Begutachtung ausgesendet wurde, sieht folgende Maßnahmen vor (Ausschnitt):
» Aufhebung des Wohnbaufondsgesetzes und Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes
» Änderung des Veranstaltungsgesetzes und Aufhebung des Lichtspielgesetzes
» Änderung des Starkstromwegegesetzes
» Änderung des Raumplanungsgesetzes
» Änderung des Baugesetzes
» Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes
» Änderung des Bestattungsgesetzes
» Änderung des Patienten- und Klientenschutzgesetzes
» Änderung des Campingplatzgesetzes
» Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
» Änderung des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes
» Änderung des Jagdgesetzes
» Änderung des Güter- und Seilwegegesetzes
» Rechtsbereinigungsgesetz 2017