“Geringfügigkeit als Falle”
Neos kritisieren die Geringfügigkeitsgrenze. Sie gehöre abgeschafft.
Wien. (VN-ebi) Wer geringfügig arbeitet, muss nicht sozialversichert werden. Das monatliche Einkommen von maximal 425,70 Euro wird dann ohne Abzüge ausbezahlt. Grund dafür ist die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze. Liegt der Verdienst eines Arbeitnehmers darüber, muss er einen Teil seines Bruttogehalts für Sozialversicherungsabgaben beisteuern. Aus 500 werden dann 424,40 Euro oder aus 700 Euro 594.
Die Neos bezeichnen das als Inaktivitätsfalle. Die Geringfügigkeitsgrenze hindere die Motivation vieler Personen, ihre Beschäftigung auszuweiten, ist sich der Nationalratsmandatar Gerald Loacker sicher. Hinzu komme, dass jene, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder eine Pension beziehen, ihren Anspruch auf die Leistungen verlieren, sobald sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Das sei eine “Alles oder nichts”-Regel, die abgeschafft werden müsse, sagt Loacker.
Relativ gesehen ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten in den vergangenen sechs Jahren stärker gestiegen als jene der Erwerbstätigen. “Die meisten arbeiten knapp unter der Grenze von 425,70 Euro”, verweist der Neos-Mandatar auf die Ergebnisse des jüngsten Sozialberichts. Für ihn ist das ein Indiz, dass die Geringfügigkeit in langfristige staatliche Abhängigkeit führt.
Staffelung
Seine Lösung: Jeder, der ein Einkommen hat, soll seinen Anteil für die Sozialversicherung leisten und das ab dem ersten Euro, den er verdient. Dafür soll es aber eine Einschleifregelung geben. Das heißt, wer Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld bezieht, würde nur einen Teil und nicht alle Bezüge verlieren, wenn er eine gewisse Grenze überschreitet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe oder der Pension solle sich nach dem Einkommen richten. Erst dann würden geringfügig Beschäftigte nicht mehr von der Geringfügigkeitsgrenze abgehalten, auch mehr zu arbeiten.