Das Urteil ist gesprochen

Raiffeisen-Kunden bekommen zu hoch verrechnete Kreditzinsen im ersten Quartal 2018.
Bregenz Seit dem zweiten Quartal 2015 gibt es Negativzinsen im Bankensektor und diese waren in den vergangenen Monaten immer wieder Thema der Gerichte. Seit Kurzem steht fest: Banken, die bei variabel verzinsten Krediten die negativen Zinsen nicht ordnungsgemäß an die Kreditnehmer weitergegeben haben, müssen diese zurückzahlen. So will es der Oberste Gerichtshof. Immerhin macht das bei einem privaten Wohnbaukredit in Höhe von 100.000 Euro rund 700 Euro aus.
Die Vorarlberger Banken bereiten sich gerade darauf vor und wollen bis Ende September beziehungsweise Anfang Oktober die Differenz an die betroffenen Kunden rückvergüten. Bei Raiffeisen stand der Termin bislang nicht fest. Denn man wartete noch auf das Urteil im Verfahren gegen die Raiffeisen Bodensee, wo es um Aspekte ging, die noch nicht gewürdigt wurden. Nun aber gibt es hundertprozentige Rechtssicherheit. Das OGH-Urteil ist gesprochen.
Wie Vorstandsvorsitzender Wilfried Hopfner gegenüber den VN erklärt, habe der Gerichthof die Argumente der Raiffeisenbank letztlich nicht gewürdigt. „Nun passiert das, was wir immer gesagt haben. Wenn Klarheit herrscht, zahlen wir genauso wie die anderen Banken.“ Konkret wird mit Jahresende umgestellt. Im Laufe des ersten Quartals 2018 werde das Geld automatisch ausbezahlt. „Zuvor werden alle Kunden, die betroffen sind, von uns in einem Schreiben informiert“, betont Hopfner.
Auch wenn nun Klarheit herrscht und die Geschichte abgeschlossen ist, geht es dabei doch um einen Betrag in nicht unwesentlicher Größenordnung. Hopfner rechnet für die Raiffeisenbankengruppe in Vorarlberg mit einer Rückzahlungssumme zwischen zehn und zwölf Millionen Euro. „Das ist nicht nix und erklärt auch, warum wir noch auf diese gerichtliche Klarstellung warten wollten.“ VN-reh
„Die betroffenen Kunden bekommen im ersten Quartal 2018 das Geld rückerstattet.“