Rückschlag für Messepark
Messepark scheitert mit Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Wien, Bregenz Die Ausbaupläne des Dornbirner Shoppingcenters Messepark stießen gleich nach der Bekanntgabe durch das Management des Einkaufszentrums im Herbst 2014 auf heftige Gegenmaßnahmen – vor allem seitens des Mitbewerbs bzw. der Raumplanung. Und das hält bis heute unvermindert an. Und schon damals beschritt der Messepark deshalb neben dem „normalen“ Bauansuchen den Weg über die Gerichte. Schließlich wähnte man sich im Besitz einer ursprünglichen Baugenehmigung für 22.667,12 Quadratmeter Handelsfläche statt der erst nachträglich festgeschriebenen 17.500 Quadratmeter. Die nachträgliche Reduzierung der Handelsfläche erfolgte 2008 aufgrund der EKZ-Verordnung der Stadt Dornbirn aus diesem Jahr.
Revision zurückgewiesen
Der Weg durch die Instanzen ist nun gestoppt. Bereits am 19. Dezember fasste der österreichische Verwaltungsgerichtshof unter dem Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Wolfgang Köhler den Beschluss, die Revision der JDL Leasingesellschaft GmbH, vertreten durch den Dornbirner Anwalt Karl Schelling, „betreffend Versagung einer Baubewilligung“ zurückzuweisen. Am Dienstag nun flatterte das Schreiben des VWGH in die Kanzlei Schellings bzw. in die Amtsstuben der Berufungskommission der Stadt Dornbirn und der Vorarlberger Landesregierung.
„Zur Behandlung nicht geeignet“
Damit geht für das Projekt Messepark eine Türe zu, auf welche die Betreiber große Hoffnungen gesetzt hatten, um doch noch die gewünschten 4700 Quadratmeter Verkaufsflächenerweiterung, die laut JDL-Chef Guntram Drexel notwendig sei, damit sich das 40- Millionen-Euro-Projekt rechne, zu erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof legt die Gründe für die Zurückweisung „als nicht zur Behandlung geeignet“ in einer siebenseitigen Begründung detailliert dar, weil die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen. VN-sca