Huber strebt Sanierungsverfahren an

Huber Holding beantragt gerichtliche Sanierung für vier Gesellschaften, rund 120 Kündigungen.
Götzis, Mäder Die vergangenen Tage waren bei der Huber Holding in Götzis und Mäder geprägt von hektischen Gesprächen, die auch in der Nacht auf Donnerstag und bis Mittag fortgesetzt wurden. Auch mit der Landesregierung soll es einen Gesprächstermin gegeben haben, wie aus zuverlässiger Quelle zu erfahren war. Die Regierungsmitglieder haben dem Unternehmen Unterstützung zugesichert, denn man wolle den Textiler am Standort halten.
Sanierung in Eigenverantwortung
Die Gespräche mit dem Bankenkonsortium in den letzten Wochen sind gescheitert, weil eine der Hausbanken sich gegen eine weitere Finanzspritze im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich vehement wehrte. Laut Insidern soll es um rund 60 Millionen Euro gehen, was Finanzvorstand Michael Krauledat gegenüber den VN in Abrede stellt. „Wir verzeichneten einen Verlust von 15 bis 20 Millionen Euro. Der Liquiditätsbedarf wäre aber weit darunter gelegen. Ich verstehe die Banken nicht, warum sie offensichtlich den staatlichen Garantien misstraut haben.“
Im Aufsichtsrat wurde am Donnerstag ab 8 Uhr über Szenarien diskutiert, wie der Betrieb weitergehen kann. Gleich im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung wurden die Arbeitnehmervertreter, also Betriebsräte, Arbeiterkammer und Gewerkschaft informiert. Konkret hat die Huber Holding am Donnerstag für vier Gesellschaften der Gruppe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Anträge auf Einleitung eines Sanierungsplanverfahrens in Eigenverantwortung beim Landesgericht Feldkirch eingereicht. Bei den betroffenen Gesellschaften handelt es sich um die Huber Holding AG, die Arula GmbH, die Huber Shop GmbH sowie die Huber Tricot GmbH. Um 16 Uhr folgte die Betriebsversammlung im Werk Mäder, bei der die Mitarbeiter über die Zukunft informiert wurden.
Ziel ist es, das Unternehmen in kleinerem Rahmen weiterzuführen, das heißt auch, dass rund 120 Mitarbeiter abgebaut werden, die in allen Bereichen des Unternehmens tätig sind. So stehen einige der Huber-Shops zur Disposition, aber auch in der Produktion und in der Verwaltung, vor allem am Standort Vorarlberg wird es einen personellen Einschnitt geben. Der Geschäftsbetrieb in allen Gesellschaften der Huber Gruppe laufe unverändert weiter, die Liquidität ist in Abstimmung mit den finanzierenden Banken gesichert, teilte das Unternehmen mit. Die erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen werden, so die Huber Holding, gemeinsam mit den Sanierungsverwaltern umgesetzt.
Mitarbeiter in Kurzarbeit
Über finanzielle Engpässe wurde bereits in den vergangenen Monaten in der Branche und im Unternehmen spekuliert, vergangene Woche wurde bekannt, dass die Gespräche mit den Banken zäh verlaufen, doch schoss der Eigentümer Benger Brands und namentlich Robert Ng, bereits mehrmals Geld zu, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Auch die Lohnzahlungen wurden lückenlos geleistet. Derzeit befinden sich die meisten Mitarbeiter in Covidkurzarbeit. Das Unternehmen beschäftigt laut eigenen Angaben in Vorarlberg 397 Mitarbeiter und hat an anderen Standorten weitere 948 Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr konnte die Huber Holding einen Umsatz von 141 Millionen Euro erlösen.
Für die betroffenen Mitarbeiter plant man bereits eine Arbeitsstiftung und ist auch schon in Gesprächen mit dem Land Vorarlberg und dem AMS. Der Zeitpunkt, um Jobs in der Textilindustrie anzubieten, sei in Coronazeiten schwierig, so AMS-Chef Bernhard Bereuter auf VN-Anfrage. Man könne aber die Zeit für Höherqualifizierungen bzw. Schulungen nutzen. VN-sca
Stichwort Sanierungsverfahren
Das Sanierungsverfahren ermöglicht die Sanierung und anschließende Fortführung eines insolventen Unternehmens.Voraussetzung für ein Sanierungsverfahren ist Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.Bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung bestellt das Gericht einen Sanierungsverwalter. Der Schuldner steht unter dessen Aufsicht, kann aber über das Vermögen verfügen und Rechtshandlungen vornehmen.Im Fall des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung wird ein Masseverwalter bestellt, der Schuldner kann nicht mehr über sein Vermögen verfügen.Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Abschluss eines Sanierungsplans kann ausschließlich vom Schuldner eingebracht werden. Er kann sowohl schriftlich eingereicht als auch mündlich vor Gericht zu Protokoll gegeben werden. Gleichzeitig mit dem Antrag muss ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Dieser Sanierungsplan muss von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden.Das Sanierungsverfahren wird vom Gericht eröffnet und die Eröffnung in der Insolvenzdatei öffentlich bekannt gemacht. Mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans durch das Gericht ist das Insolvenzverfahren beendet.