Ökosoziale Steuerreform

Rankweil Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Fachinformation über die Eckpunkte der geplanten Steuerreform veröffentlicht. Demnach wird der Prozentsatz für die Einkommensteuer zwischen einem Einkommen über 18.000 bis 31.000 Euro mit Juli 2022 von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt und zwischen einem Einkommen über 31.000bis 60.000 Euro mit Juli 2023 von 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt.
Der Krankenversicherungsbeitrag wird ab Juli 2022 bis zu einem monatlichen Bruttobezug von 2500 Euro bzw. bei Pensionisten bis zu einem monatlichen Bruttobezug von 2200 Euro bis zu 1,7 Prozent gesenkt. Ab 1. 1. 2022 können Unternehmer zusätzlich zum Gehalt eine Erfolgsbeteiligung von bis zu 3000 Euro im Jahr steuerfrei auszahlen. Der Familienbonus Plus wird pro Kind (bis zum 18. Geburtstag) erstmals ab Juli 2022 von 1500 auf 2000 Euro erhöht. Für Kinder ab 18 erhöht sich der Bonus von bisher 500 pro Kind und Jahr auf 650 Euro. Die Körperschaftsteuer wird ab dem Jahr 2023 auf 24 Prozent und ab dem Jahr 2024 auf 23 Prozent gesenkt. Wirtschaftsgüter können ab 1.1.2023 bis zur Grenze von 1000 Euro sofort abgeschrieben werden (bisher 800 Euro). Um Anreize für ökologische Investitionen zu schaffen, soll ein Investitionsfreibetrag eingeführt werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages soll ab 2022 von 13 Prozent auf 15 Prozent erhöht werden. Die Kompensation dieser Entlastungen ist mit einer CO2-Bepreisung vorgesehen.
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